GEZ Gebühren zu Unrecht zahlen??
Hallo zusammen,
Ich halte es kurz. Ich habe vor kurzem einen Brief bekommen, in dem ich gebitten worden bin, 920€ nachzuzahlen. Diese Summe setzt sich seit 2016 bis zum heutigen Stand zusammen. Da ich 2016 aber noch Schüler war und mein Elternteil Arbeitslosengeld 2 bezogen hatte, bis Sommer 2019, mussten wir die GEZ Gebühren nicht bezahlen, so stehe es im Gesetz. Jetzt meine Frage, sollte ich einen Anwalt hinzuziehen und dagegen vorgehen? Übrigens, habe ich schon vor 1 Monat schriftlich denen eine Mail geschrieben, in denen ich die Situation erklärt habe. Das habe aber anscheinend nichts gebracht.
4 Antworten
Ich nehme mal an, dass du als Schüler auch bei deinem Elternteil gewohnt hast und noch keine 25 Jahre alt warst. Weiter nehme ich an, dass dein Elternteil wegen des ALG-II-Bezugs auch tatsächlich von der Rundfunkbeitragspflicht auf Antrag per Bescheid befreit worden war.
In diesem Fall gilt die Befreiung des Elternteils auch für dich. Das ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Es müsste reichen, wenn du dem Beitragsservice per Brief diese Fakten mit den entsprechenden Beweisen (Name des Elternteils, dessen Beitragsnummer, dessen Befreiungsbescheid und deine Geburtsurkunde oder Personalausweis in Kopie mit Einschreiben mit Rückschein zuschickst. Dann kommt das gewünschte Ergebnis für dich auch ohne Anwalt.
Sollte allerdings dein Elternteil keine Befreiung haben, sondern nur die gesetzlichen Voraussetzungen für die Befreiung erfüllen, so darf der Beitragsservice das Geld auch von dir fordern. Dann wäre es dringend, dass dein Elternteil sofort den Antrag auf Befreiung nachholt. Der wird rückwirkend für 3 Jahre genehmigt. Dann wäre schon zumindest ein Teil der Schulden weg.
- Verjährungsfristen müssen beachtet werden
- Reiche einfach alle Nachweise nach, die für bestimmte Zeiträume eine Gebührenfreiheit begründen
- Den Rest wirst du blechen müssen
Warum gerade musst du es bezahlen?
Warst Schüler und hattest keine eigene Wohnung, also bist du da ganz fein raus.
Jedoch wenn man ALG 2 bezieht, muss man das Formular einreichen. Ohne irgendwas zu regeln is nicht drin.
Warscheinlich, da ich im Oktober 2016 18 geworden bin, und nunmal jeder 18 jährige/r Gesetzlich Verpflichtet ist, GEZ zu bezahlen, außer du teilst es denen mit, dass du Schüler bist oder noch bei den Eltern lebst. Die wissen ja nicht, ob jemand Schüler ist oder nicht. Das habe ich aber auch gemacht, trotzdem habe ich Briefe bekommen, in denen man mir gedroht hat, dass man bei einer NICHT Zahlung einen Gerichtsvollzieher hinzuzieht oder sogar mit einer Konto Pfändung.
eine Mail geschrieben
Versuche mal ein Brief-
Jetzt meine Frage, sollte ich einen Anwalt hinzuziehen und dagegen vorgehen?
Wenn Sie das rechtlich einfordern wollen würde ich das machen.