Wieso bekomme ich ein Brief von der GEZ wegen Zwangsgebühren einer 2 Wohnung?

9 Antworten

Google die Nummer von der GEZ und Ruf dort an. Das kann auch ohne weiteres Mal wieder eine Betrugsmasche sein. Falls es keine Betrugsmasche ist, kannst du dann am Telefon klären, wie sie auf den Zweitwohnsitz kommen würden und was du machen kannst, da das nicht stimmt. Bevor du einen Anwalt einschaltest, würde ich auf jeden Fall erstmal mit denen sprechen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Warum rufst du nicht zunächst einmal beim Kundenservice der GEZ an?

Ich bin sicher so lässt sich die Angelegenheit schnell klären.

Warum wollen immer alle zum Rechtsanwalt rennen?

Der Beitragsservice beschäftigt keine Menschen, die fürs Denken bezahlt werden.

_________________

Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung

Sie möchten einen Antrag auf Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für Ihre Neben­wohnung stellen? Nutzen Sie bitte dieses Online-Formular.

Voraus­set­zun­gen:

  • Der Antrag­steller ist melde­recht­lich beim Ein­wohner­melde­amt mit einer Haupt- und Neben­wohnung ange­meldet. Dem Online-Formular können Sie einen behördlichen Nach­weis (zum Beispiel Melde­bescheinigung der Ein­wohner­melde­behörde für beide Wohnungen oder Zweit­wohnungs­steuer­bescheid in Kopie) an­hängen. Daraus muss her­vor­gehen, dass Haupt- und Neben­wohnung auf Ihren Namen an­ge­meldet sind sowie das jeweilige Ein­zugs­datum in die Wohnungen.
  • Haupt- und Neben­wohnung sind beim Beitrags­service auf den Antrag­steller an­ge­meldet. Für Ehe­partner und ein­ge­tragene Lebens­partner mit gemeinsamer Haupt­wohnung spielt es keine Rolle, auf welchen der beiden Partner die Haupt­wohnung beim Beitrags­service an­ge­meldet ist.
Die Be­frei­ung gilt nur für den An­trag­steller selbst. Weitere voll­jährige Mit­be­woh­ner in dieser Ne­ben­woh­nung sind ver­pflich­tet, sich beim Bei­trags­ser­vice zu melden, damit ihre Bei­trags­pflicht ge­prüft wer­den kann. Ehe­partner und ein­ge­tragene Lebens­partner können gegebenen­falls selbst einen An­trag auf Be­freiung stellen, wenn der andere Partner bereits den Rund­funk­beitrag für die gemeinsame Haupt­wohnung zahlt.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_nebenwohnung/index_ger.html

Nö, ich täte den Bürgermeister fragen, wie der zu der zweiten Wohnung kommt, und den Rundfunkleuten den Bescheid zurückschicken mit Hinweis "Irrläufer".

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn es, wie du sagst, deine erste Wohnung ist und du bisher dafür keinen Rundfunkbeitrag zahlst, dann ist die Nachforderung korrekt. Dann hilft dir auch kein Anwalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung