Wieso bekomme ich ein Brief von der GEZ wegen Zwangsgebühren einer 2 Wohnung?
Hallo.
Ich soll knapp 800€ nachzahlen an GEZ weil ein 2 Wohnsitz angemeldet sei. Ich wohne seid 6 Jahren in meiner Wohnung und das ist meine erste Wohnung. Ich bin nicht ausgezogen weder Umgezogen und hab mich nie umgemeldet. Und den zweiten Wohnsitz kenne ich gar nicht.
Soll ich einen Anwalt einschalten?
9 Antworten
Google die Nummer von der GEZ und Ruf dort an. Das kann auch ohne weiteres Mal wieder eine Betrugsmasche sein. Falls es keine Betrugsmasche ist, kannst du dann am Telefon klären, wie sie auf den Zweitwohnsitz kommen würden und was du machen kannst, da das nicht stimmt. Bevor du einen Anwalt einschaltest, würde ich auf jeden Fall erstmal mit denen sprechen
Ich bin sicher so lässt sich die Angelegenheit schnell klären.
Warum wollen immer alle zum Rechtsanwalt rennen?
Der Beitragsservice beschäftigt keine Menschen, die fürs Denken bezahlt werden.
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Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine NebenwohnungSie möchten einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung stellen? Nutzen Sie bitte dieses Online-Formular.
Voraussetzungen:
- Der Antragsteller ist melderechtlich beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und Nebenwohnung angemeldet. Dem Online-Formular können Sie einen behördlichen Nachweis (zum Beispiel Meldebescheinigung der Einwohnermeldebehörde für beide Wohnungen oder Zweitwohnungssteuerbescheid in Kopie) anhängen. Daraus muss hervorgehen, dass Haupt- und Nebenwohnung auf Ihren Namen angemeldet sind sowie das jeweilige Einzugsdatum in die Wohnungen.
- Haupt- und Nebenwohnung sind beim Beitragsservice auf den Antragsteller angemeldet. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Hauptwohnung spielt es keine Rolle, auf welchen der beiden Partner die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet ist.
Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst. Weitere volljährige Mitbewohner in dieser Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können gegebenenfalls selbst einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn der andere Partner bereits den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Hauptwohnung zahlt.
Nö, ich täte den Bürgermeister fragen, wie der zu der zweiten Wohnung kommt, und den Rundfunkleuten den Bescheid zurückschicken mit Hinweis "Irrläufer".
Viel Glück.
Wenn es, wie du sagst, deine erste Wohnung ist und du bisher dafür keinen Rundfunkbeitrag zahlst, dann ist die Nachforderung korrekt. Dann hilft dir auch kein Anwalt.