GEZ Brief bekommen zur Anmeldung noch nie gezahlt?

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Du musst die Rundfunkbeiträge ab 2013 nachzahlen, kannst aber Ratenzahlung erbitten. Du hättest dich nämlich nach den gesetzlichen Regelungen beim Beitragsservice selbst anmelden müssen. Da du das nicht getan hast, kannst du dich auch nicht auf Verjährung berufen. Das wäre nämlich dann eine sog. unzulässige Rechtsausübung (wer selbst gegen die Gesetze verstößt, kann sich anschließend nicht auf für ihn günstige Vorschriften berufen).

Du kannst von Glück sagen, dass du nicht weiter zurück nachzahlen musst. Aber für die Zeit vor 2013 - da gab es noch die Rundfunkgebühr - hätte man dir den Besitz von Rundfunkgeräten nachweisen müssen. Deshalb die Begrenzung auf 2013.

Ärgerlich dann werd ich wohl einmal weniger in den Urlaub gehen.

Ja, sieht ganz so aus.

Die Beiragsstelle wird sich aller Voraussicht nach darauf berufen, daß sie erst jetzt von diesen Umständen Kenntnis erlangt hat und daher auch erst in diesem Jahr die Verjährung beginnt.

Die Verwaltungsgerichte bestätigen diese Rechtsansicht zumindest für den Fall, daß überhaupt keine Anmeldung erfolgte und daher die Beitragsstelle nicht über die Person des Schuldners informiert ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also können sie rechtmäßig die Beträge ab 2013 bis jetzt nachfordern ? Ich kann mich dann nicht auf mein Recht der Verjährung Berufen ? Eine andere Möglichkeit das ganze jetzt 3 Jahre hinaus zu zögern könnte man doch auch ansteben ? :D

@MrRazor

Ja, falls Du bei Deinen Eltern ausgezogen und neuen eigenen Wohnsitz genommen hast und die Beitragsstelle das erst jetzt bemerkt hat..

Also sind 68 Monate offen - das ist heftig.

68*17.50€ = 1190€

Vielleicht sehen sie aber von der Gesamtsumme ab und fordern "nur" einen Kulanzbetrag von 400-500€, dann würde ich aber sofort darauf eingehen.

Es gibt aber auch mehrere Situationen wo eine Befreiung bzw. Ermäßigung möglich ist.

Näheres hier.....

https://www.rundfunkbeitrag.de/

Das ist echt heftig. Könnte ich zwar zahlen, aber wenn es mit den Einspruch auf Verjährung, möglich wäre den Betrag zu senken wäre ich auch dankbar.

@MrRazor

Auf Verjährung brauchst du sicherlich nicht hoffen, weil es eine Bringschuld ist, der du nicht nach nachgekommen bist.

Um die rückwirkende Zahlungspflicht nicht ausufern zu lassen sieht der Rundfunkgebührenstaatsvertrag in § 4 Abs. 4 eine Verjährung für Altforderungen der GEZ nach der regelmäßigen Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB vor. Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die GEZ von ihrer Nachzahlungspflicht Kenntnis erlangt hat. Somit kann maximal für den Zeitraum von 3 Jahren plus das begonnene Jahr der Kenntnis Ersatz verlangt werden. Weiter zurückliegende Gebühren müssen der GEZ nicht erstattet werden. Die Verjährung muss aber von ihnen als Schuldner selbst geltend gemacht werden, sonst entfaltet sie keine Wirkung. 
(Jura)

Es ist deine Pflicht bei Umzug dich anzumelden, das Meldeamt leitet dann weiter.

Das heist jetzt genau das ich keinen Anspruch auf Verjährung habe ?

@MrRazor

Das du nachzahlst.

Nein. Erstens einmal gibt es keine GEZ mehr. Seit 1.1.2013 gibt es nur noch den Rundfunkbeitrag, der pro Haushalt erhoben wird. Da Du verpflichtet bist, den zu bezahlen, gibt es keine Abmeldung.

Habe mich verschrieben meinte anmelden.Das es nicht GEZ heist weis ich.Ist nur schneller zu schreiben. ;)