GEZ Befreiung bei NATO Angehörigen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich hatte das grad Kommentiert. Artikel 60 Abs. 5(b) des Zusatzabkommens zum NATO Truppenstatut

AGGIxxx 
Fragesteller
 08.02.2010, 12:01

Super Super. Danke Danke vielmals. War sehr sehr hilfreich. Ich hoffe, die kapieren das auch.

Viele Grüße

Ysobel  08.02.2010, 12:12
@AGGIxxx

Ich bekomme immer ein schreiben von der Arbeitsstelle von meinem Mann, was offizielles halt, damit haben sie es mehr oder weniger verstanden.

Entweder findest Du dazu was auf der GEZ Seite oder im Rundfunkstaatsvertrag. In diesem sind Gebühren und Befreiungen geregelt. Außer in NATO Unterlagen würden mir nur diese 2 Quellen einfallen.

Ich habe mir gerade den entsprechenden Passus angesehen. Da ist nur die Rede von der gebührenfreien Betreibung von Rundfunk und Fernsehsendern. Nicht vom gebührenfreien Empfang.

Ysobel  08.02.2010, 10:56

Es steht dort: Eine Truppe, ein ziviles Gefolge, ihre Mitglieder und Angehörigen können Ton und Fersehrundfunkempfangsanlagen gebührenfrei und ohne Einzelgenehmigung errichten und betreiben, sofern sie keine ekeltomagnetischen Störungen von Funkdiensten verursachen.

Orchidee1  08.02.2010, 11:33
@Ysobel

Bedeutet doch wohl, dass sie Musik aussenden dürfen.

AGGIxxx 
Fragesteller
 08.02.2010, 12:04

Betreiben von "in Betrieb nehmen" oder ??? Wieder eine Frage der Auslegung. Oh man, wie komme ich aus dem Delamma raus ? Wenn ich also meinen Fernseher in Betrieb nehme, ist damit gemeint, daß ich damit auch empfangen kann. Also, anders kann ich das nicht verstehen. :-)

Ysobel  08.02.2010, 12:17
@AGGIxxx

Ne, aufgrund von diesem Artikel zahle ich legal keine GEZ.

GEZ? Wer zahlt das denn noch?

AGGIxxx 
Fragesteller
 08.02.2010, 12:07

Kommst Du wohl nicht drumherum oder ?