GEZ Gebühren bei Schüler Bafög und Vollverdiener?

7 Antworten

Du musst zahlen. Die Befreiung gilt nur für den Befreiten selber aber nicht für weitere Personen, die im Haushalt leben. Diese brauchen alle eine eigene Befreiung oder müssen zahlen. Ausnahmen ist nur der Ehepartner, bzw. der beim Standesamt eingetragene Lebenspartner bei Homosexuellen oder Lesben und die minderjährigen Kinder deines Freundes. 

Da dein Freund Schüler-BAföG bekommt, könnte er sich befreien lassen. Da diese Befreiung nicht auch für dich wirken würde (ihr seid nämlich nicht verheiratet), musst du als Vollverdienerin in jedem Fall den Rundfunkbeitrag für eure gemeinsame Wohnung zahlen.

Wenn du dich also beim Beitragsservice anmeldest, braucht dein Freund dort nicht auch noch einen extra Befreiungsantrag zu stellen, da er für die Wohnung, für die du dann ja schon zahlst, nicht auch noch in Anspruch genommen werden kann.

Wenn man BAB - oder Bafög - bekommt kann man sich auf jeden Fall befreien lassen,nur gilt diese Befreiung dann nur für ihn,wenn du Vollzeit arbeitest und genug verdienst wirst du zahlen müssen !

Würdet ihr jetzt mal angenommen trotz Einkommen als so genannte BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) zusammen leben und noch Leistungen vom Jobcenter in Form einer ALG - 2 Aufstockung bekommen,dann würde die Befreiung für euch beide gelten,weil das Einkommen nach theoretischem Abzug von Freibeträgen auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet würde.

Du bist ihm aber beim Bafög - nicht zum Unterhalt verpflichtet,weil ihr nicht verheiratet seid,hat zwar mit dem ALG - 2 jetzt nichts zu tun,aber ich denke mal das dann dein Einkommen bei der Prüfung des Bafög - Anspruchs eine rolle gespielt hätte,weil du dann vorrangig zum Unterhalt verpflichtet wärst und wenn trotz Einkommen Anspruch bestehen würde müsste normalerweise die Befreiung dann für beide gelten,kann mich aber auch irren.

Der Rundfunkbeitrag faellt pro Haushalt an. Wer von den in dem betreffenden Haushalt lebenden Personen diesen bezahlt bzw. wie diese das unter sich ausmachen, ist deren Sache.

Wenn der Schueler sich von der Beitragspflicht befreien laesst (was er wohl koennen duerfte), gilt diese Befreiung nur fuer ihn, nicht aber fuer weitere im gleichen Haushalt lebende Personen. Ist nur eine der dort lebenden Personen nicht befreit, muss diese den Rundfunkbeitrag zahlen.

Du wirst also zahlen muessen.

Vielen Dank für die Hilfreiche Antwort :-)

sicher müsst ihr zahlen

aber das muss dich freuen, du stärkst damit die demokratie