Gewerbeanmeldung zur Ausführung von Trockenbau und Fliesenarbeiten welche Voraussetzungen sind notwendig?

1 Antwort

Fliesenleger und Trockenbauer sind zulassungsfreie Handwerksberufe, die in Anlage B zur Handwerksordnung eingetragen sind. Das heißt, du brauchst keine Qualifikation, um die Tätigkeit gewerblich ausüben zu dürfen.

Du musst dich aber - neben der Gewerbeanmeldung - auch in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Kosten: ca. 100 €.