Kann mich das Jobcenter zur aufgabe meiner Selbstständigkeit zwingen, wenn ich nicht genügend Umsatz habe um den Bedarf unserer Bedarfsgemeinschaft zu decken?

8 Antworten

Wenn Du genug arbeitest solltest Du auch "genug" verdienen", andernfalls planst Du unwirtschaftlich und Deine Tätigkeit ist eher als Hobby oder Ehrenamt zu sehen, als dass Du Unternehmer bist.

Solange Du keine Leistungen vom Amt beantragst, ist es Dir aber erlaubt, nichts zu verdienen und trotzdem dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen. Als Privatier darf man das.

Wenn du mit einer Selbstständigkeit auf längere Zeit deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst, so ist es nur noch ein teueres Hobby.

Und ja, die Arge und das FA können und werden das auch so sehen.

Deshalb wird die Arge dich weiter in sozialversicherungspflichtige Stellen vermitteln.

Wenn deine Selbständigkeit dich nicht ausreichend unterhält, muss das JC prüfen, ob du auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar bist und dich so selbst unterhalten könntest. Dann kann man dich zur Aufgabe der Selbständigkeit zwingen.

Fange doch einfach an, dein Gewerbe zunächst nur als Nebenerwerb (Nebentätigkeit) zu betreiben und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen...

Dann wäre es Zeit zu durchdenken, ob der Betrieb überhaupt irgendwann rentabel wird. Wenn ja, dann solltest du mit einer Kosten/ Einnahme Prognose zum Jobcenter gehen und beweisen, dass du auf einen guten Weg bist.

Dann überdenke deine Preise, wenn es sich nicht rechnet. 

Anfangs mal Minus zu machen - ok. Aber wenn du "genug" Arbeit hast aber nicht "genug" Geld, dann ist deine ganze Businessidee nicht sinnvoll