Gewerbe anmelden wenn man Privat haare schneiden will?

5 Antworten

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So - ohne Gewerbeanmeldung, ist Alles, was Du nicht unentgeltlich machst, Schwarzarbeit. Aber um ein Friseurgewerbe anmelden zu können, benötigst Du nach der Handwerksordnung, eine Meisterprüfung, oder den Nachweis, dass Du ein Geschäft schon mindestens 3 Jahre eigenständig geleitet und geführt hast. Das ist nun mal so, bei in der Handwerksrolle eingetragenen Berufen. Da Du ja nur eine Lehre absolviert hast, und keine praktischen Erfahrungen hast sammeln können, kannst Du jedoch sagen - sofern Du nur im Bekanntenkreis arbeitest- dass Du das unentgeltlich machst, um noch ein bischen mehr an Erfahrungen einholen zu können., denn es ist schon unwarscheinlich, dass Jemand viel Geld für eine Friseurin ausgibt, die direkt nach der Gesellenprüfung einen anderen Beruf erlernt......denn wärest Du eine spitzenmäßige Friseurin gewesen, hättest Du nicht gewechselt. Sei nur vorsichtig bei fremden Leuten.....auf verdächtige Personen werden auch gelegentlich "Lockvögel" angesetzt, die beweisen, dass Du Geld angenommen hast!

Lovelietrust 
Fragesteller
 30.10.2013, 08:46

So ganz stimmt das ja nicht. . Ich habe 1 jahr als Friseurin gearbeitet und ich habe den Beruf nur gewechselt weil man als friseurin nicht wirklich viel verdient.. soweit ich weiß brauch man keinen meister wenn man als mobiler friseur arbeiten möchte.. nicht jeder friseur hat nen Meister (siehe Udo Walz) man braucht den nur wenn man ausbilden will..

Anna198  04.11.2013, 23:56
@Lovelietrust

Wie kommst Du denn darauf, das Udo Walz kein Meister ist? Aber ansonsten kannst Du mir ruhig glauben, schliesslich habe ich Alles nicht nur für mich selbst hinterfragt - aber die Ausnahmeregelung habe ich - so denke ich- auch hinreichend erklärt, weil ich dachte, du wolltest eine adäquate Antwort haben.......aber mach, wie Du meinst, dann wirst Du es ja sehen! Manche lernen erst durch Fühlen! - aber dann hättest Du gar nicht fragen brauchen, wenn Du mich belehren möchtest, denn ich weiß es definitiv ! Und nur wer als Friseur nicht gut ist, der kann auch nicht viel verdienen - aber in diesem Punkte muß ich dir Recht geben - es ist sauschwer , sich gegen so viel Dummheit bei den Friseuren, durch zu setzen!

Lovelietrust 
Fragesteller
 06.11.2013, 19:30
@Anna198

ne so war das auch nicht gemeint. Ich danke dir sehr für deine Antwort und ich habe keinesfalls vor dich zu belehren... ich kenne nur jemanden die nach der Ausbildung ein mobiler Friseur geworden ist und keinen Meister hat deswegen meinte ich das. Udo Walz hat keinen Meister aber er hat Mitarbeiter die einen haben deswegen darf er ( bzw. seine Mitarbeiter) ausbilden.

Walz hat als Friseur keine Meisterprüfung abgelegt.<-- Quelle: Wikipedia

Anna198  07.11.2013, 08:07
@Lovelietrust

Kannste mal sehen, das hab ich dann doch nicht gewußt lach - aber frag doch mal den Jenigen, wie er an den Gewerbeschein gekommen ist? Ich kenne Jemanden gut, der sich auch entschlossen hat, seine mobilen Friseurdienste anzubieten, aber er hat von seinem Vater eine Bescheinigung erhalten, dass er das Geschäft des Vaters mehrere Jahre geleitet hat - obwohl, es hat sich bereits etwas gelockert, im Verhältnis zu '93, wo ich mich selbstständig gemacht hatte.....nur ganz so einfach ist es denn doch nicht, die Alternative war immer folgende: über die Industrie- und Handelskammer eine GmbH mit sich selbst zu gründen, aber dafür mußt Du 12500 Euro in bar hinterlegen und nochmals 12500 in Werten......aber danke für Deine Bewertung!

Lovelietrust 
Fragesteller
 07.11.2013, 22:41
@Anna198

ja ich habe leider keinen Kontakt mehr zu der Person , weil die ihre Ausbildung quasi beendet hat als ich anfing und das ist ja auch schon 6 Jahre her ;) hab halt nur mitbekommen das sie dann mobile Friseurin wurde und da war so wenig zeit zwischen das meiner Meinung keine zeit war einen meister zu machen :) Also das klingt ja dann doch alles ein bisschen aufwendig um "nur" ein bisschen Geld nebenbei zu verdienen.

Anna198  19.11.2013, 08:48
@Lovelietrust

Wenn es sich um nur ein bischen handelt, dann gilt meist die These: Wo kein Kläger, da kein Richter.....toi toi toi

Dienstleistungen verkaufen oder mit diesen Handel treiben wollen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Ausnahmen von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung Von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind die so genannten freien Berufe, die damit auch nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Hierzu gehören insbesondere Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Künstler. Soweit diese Berufsgruppen nicht in einer bestimmten Rechtsform, wie z.B. einer GmbH oder oHG organisiert sind, muss kein Gewerbe angemeldet werden. Ebenfalls keine Gewerbeanmeldung benötigen Landwirte. Ausreichend ist in diesen Fällen die Beantragung der Vergabe einer Steuernummer direkt beim Finanzamt.

10sekunden bei google xD

Lovelietrust 
Fragesteller
 29.10.2013, 15:14

jaaa ich habs gegoogelt aber nicht ganz das richtige gefunden.. aber Danke für die Antwort

Rein gesetzlich gesehen: Natürlich musst du das.

Aber wer soll dich dazu zwingen? Wenn du nur Bekannten die Haare schneidest und die dich nicht ans Finanzamt verpetzen, passts.

Lovelietrust 
Fragesteller
 29.10.2013, 15:16

ja gut das war mir klar .. ich wollte allerdings auch anderen leuten die haare schneiden ich wusste nur nicht wie das geregelt ist da ich in einer anderen Ausbildung bin..

Geht sicherlich auch so, ein Gewerbe anmelden musst du dann, wenn du ein Geschäft gründen willst, d.h. wenn du Angestelle haben möchtest, aber wenn du zuhause ein paar Leuten mal ab und zu die Haare schneiden möchtest, musst du sicherlich kein Gewerbe anmelden.

Anna198  30.10.2013, 08:29

Das ist schlicht und ergreifend FALSCH !

Du wärest vermutlich die erste, die das offiziell anmeldet, wenn sie Freunden, Arbeitskollegen die Haare macht. Stress könnte es höchtens geben, wenn Du einem "Kunden" das Ohr abschneidest oder bei Omma Nolte die Dauerwelle durch eine peppige Vokuhila-Frisur ersetzt.