Gewerbe anmelden für Nachhilfeunterricht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du Geld mit einer Tätigkeit verdienst, dann musst Du das anmelden: Da sichert dich auch in jedem Fall ab. Klar, es wird anders gehandhabt, sicher ist es scheinbar gang und gebe das nicht an zu melden.
Aber

Du bist mit einer angemeldeten Tätigkeit immer auf der sicheren Seite. Angenommen man ist mit deiner Arbeit nicht zufrieden und es gibt aus irgend einem Grund Ärger, dann ist es gut wenn das angemeldet ist.

Oder Du bekommst Dein Geld nicht.

Oder jemand bekommt mit, dass Du da arbeitest und meldet das. 

Ich finde es auch wichtig, dass Du von Anfang an lernst, auch wenn Du noch jung bist, dass es wichtig ist sich an geltendes Recht zu halten.

Als Nachhilfe Kraft bist Du freiberuflich tätig. Du musst das nur dem Finanzamt melden und wenn du weniger als 400 Euro oder so verdienst, dann ist da auch nix los mit Steuern abfürhen.

Versichert bist Du ja über Deine Eltern.

Ein Gewerbe musst du nicht anmelden. Das kannst du freiberuflich machen. Das ist wesentlich unkomplizierter.

Es gibt bestimmte Dinge in unserer Gesellschaft, die werden einfach seit Jahrzehnten anders gehandhabt, als es dem Gesetzestext entspricht. Dazu zählt, dass Babysitten und private Nachhilfe nirgends angemeldet werden.

Das liegt schon mal daran, dass es den Betroffenen meist an der vollen Geschäftsfähigkeit mangelt. Sieh es als Freundschaftsdienst an...

Aber muss ich das dem Finanzamt dann melden?

kein gewerbe, FA eigentlich ja, aber shice mal drauf