Gewerbe angemeldet und gleich wieder abgemeldet, Mitgliedsrechnungen trudeln trotzdem noch ein?

6 Antworten

An eine BG muss man bei Gewerbeanmeldung nichts bezahlen. Evtl. Fake?

StuHan2303 
Fragesteller
 01.10.2015, 22:19

Könnte dir den Brief und alles zeigen, ist denke ich mal seriös...

Du stellst Du Situation irgendwie dramatischer dar als sie wohl ist. Erst mal "trudelt" da eine einzige Rechnung ein, sonst ja wohl nichts. Dann wäre es wichtig zu wissen, ob Du denn überhaupt der BG etwas gemeldet hast - normalerweise kommen die ja umgehend nach der Gewerbeanmeldung und fragen nach Mitarbeitern. Hast Du diese Anfrage bekommen und wenn ja, was hast Du angegeben? Sind die anderen beiden dann als Mitarbeiter geführt worden?

eher ungewöhnlich. Als GbR Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (oder habt Ihr keinen Gesellschaftervertrag) kann aber muß sich der Unternehmer nicht bei der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft versichern.

Das trifft nur für Arbeitnehmer bzw. Angestellte zu. Das sollte die BG aber auch wissen.

Ich hatte mal eine freiwillige Absicherung als Unternehmer, das staffelt sich je nach Gefahrenklasse. Bei mir recht hoch im Bereich Veranstaltungstechnik.

Klar sind Bürojobs ungefährlicher. So vergaß ich mal den Mitgliedsbeitrag. Ähnlich zum Finanzamt hat dann gleich der Zoll als Vollstreckungsorgan eine Pfändungverfügung rausgehauen.

Also unbedingt klären & nicht vorschnell zahlen

Dass die BG sofort ne Rechnung schickt, kenn ich so jetzt nicht. Die erfragen doch normalerweise erst mal, was man genau und in welchem Umfang macht und dann kommt erst ne Rechnung.

Ruf da mal an. Lässt sich sicher regeln.

"Gleich" scheint bei Dir aber ein dehnbarer Begriff zu sein ;-)

Da wirst Du mit Finanzamt und BG verhandeln müssen, denn über einen "gewissen" Zeitraum war das Unternehmen ja angemeldet und damit zahlungspflichtig