Gewerbe angemeldet und gleich wieder abgemeldet, Mitgliedsrechnungen trudeln trotzdem noch ein?
Hallo liebe Community,
Ich habe ein riesen Problem, und zwar habe ich Ende Juli im Rathaus unserer Gemeinde mit 2 Freunden ein eigenes Unternehmen angemeldet... Ich war von Anfang an nicht sehr davon überzeugt, aber habe mich doch noch breitschlagen lassen. Da ich der einzige bin der volljährig ist läuft das Gewerbe über mich. Die Tage vergingen und wir planten schon vorraus. Jedoch splittete sich einer von uns ab, da er nach England ging. Wir waren ein wenig aufgeschmissen ohne ihn und wir ließen die Idee vom eigenen Unternehmen ruhen. Eines Tages erreicht mich ein großer Umschlag vom Finanzamt, in den iich meine Daten angeben soll. Habe sofort Alarm geschlagen und bin zum Rathaus um das Gewerbe wieder abzumelden, alles kein Problem. Heute nun erreicht mich ein anderer Umschlag der BG Verkehr, in der steht dass ich meinen Beitragsvorschuss von 350 Euro zahlen muss... Ich rufe morgen dort an und frage nach was Sache ist, da ich das Gewerbe ja abgemeldet habe - höchstwahrscheinlich muss ich die 350 Euro trotzdem zahlen.
Ich muss meine "Mitgliedschaft" dort sofort kündigen. Ist jemand von euch schon an die "Berufsgenossenschaft" geraten und hat mit sowas Erfahrung?
Tut mir Leid, dass das alles jetzt so zusammengewürfelt ist, aber ich habe gerade total Panik und weiß nicht was ich machen soll...
6 Antworten
An eine BG muss man bei Gewerbeanmeldung nichts bezahlen. Evtl. Fake?
Könnte dir den Brief und alles zeigen, ist denke ich mal seriös...
Du stellst Du Situation irgendwie dramatischer dar als sie wohl ist. Erst mal "trudelt" da eine einzige Rechnung ein, sonst ja wohl nichts. Dann wäre es wichtig zu wissen, ob Du denn überhaupt der BG etwas gemeldet hast - normalerweise kommen die ja umgehend nach der Gewerbeanmeldung und fragen nach Mitarbeitern. Hast Du diese Anfrage bekommen und wenn ja, was hast Du angegeben? Sind die anderen beiden dann als Mitarbeiter geführt worden?
eher ungewöhnlich. Als GbR Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (oder habt Ihr keinen Gesellschaftervertrag) kann aber muß sich der Unternehmer nicht bei der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft versichern.
Das trifft nur für Arbeitnehmer bzw. Angestellte zu. Das sollte die BG aber auch wissen.
Ich hatte mal eine freiwillige Absicherung als Unternehmer, das staffelt sich je nach Gefahrenklasse. Bei mir recht hoch im Bereich Veranstaltungstechnik.
Klar sind Bürojobs ungefährlicher. So vergaß ich mal den Mitgliedsbeitrag. Ähnlich zum Finanzamt hat dann gleich der Zoll als Vollstreckungsorgan eine Pfändungverfügung rausgehauen.
Also unbedingt klären & nicht vorschnell zahlen
Dass die BG sofort ne Rechnung schickt, kenn ich so jetzt nicht. Die erfragen doch normalerweise erst mal, was man genau und in welchem Umfang macht und dann kommt erst ne Rechnung.
Ruf da mal an. Lässt sich sicher regeln.
"Gleich" scheint bei Dir aber ein dehnbarer Begriff zu sein ;-)
Da wirst Du mit Finanzamt und BG verhandeln müssen, denn über einen "gewissen" Zeitraum war das Unternehmen ja angemeldet und damit zahlungspflichtig