Gewerbe rückwirkend abmelden

3 Antworten

Also was ein Unfall mit Krankenhausaufenthalt zu tun hat ist mir vorstellbar. Warum die Rechnung an Dich geht schon nicht. Immerhin ist die Krankenversicherung verbindlich. Dann sehe ich auch nicht, wenn das Gewerbe mit dem Unfall nicht in Verbindung steht, was da für Auswirkungen sind. Hat ein Gewerbetreibender privat einen Unfall, dann ist doch der Status egal. Ich vermute mal, die Versicherung geht auf Eis und will tanzen. Aber das wäre mein Angriffspunkt. Und sollte tatsächlich die Einstellung des Gewerbes von Bedeutung sein, dann wollen wir doch mal den tatsächlichen Zeitpunkt vom gemeldeten unterscheiden. Diese ganzen Zusammenhänge sind aber mit einem Anwalt zu klären. Nicht nur weil es Rechtsberatung ist, sondern es ist augenscheinlich irgendwie Komplex und da ist das direkte Gespräch besser geeignet. Die Möglichkeiten in einem Forum sind da wohl nicht ausreichend.

Wünsche Dir viel Erfolg.

Es geht ja nicht, dass du ein Gewerbe 1 x an- und 2 x abmeldest... Evtl. kannst du aber tricksen, in dem du das Gewerbe noch mal rückwirkend anmeldest, z.B. zum 17. September, und es sobald du die Bestätigung hast, wieder zum 18. September abmeldest. Dann hast du die Bestätigung, dass es zu diesem Tage abgemeldet war. Ob das aber klappt, kann ich dir nicht versprechen. Es kann natrülich auch ein oder zwei Bußgelder geben, die allerdings kaum einzeln über 123,50 € liegen werden.

Nein - ein Gewerbe kann man nicht rückwirkend anmelden.

Falsch ! Natürlich kann man ein Gewerbe rückwirkend an- und abmelden. Bei einem längeren Zeitabstand ist es halt nur eine Ordnungswidrigkeit.

@Geochelone

Soll dann also bedeuten, ich kann mit einem Gewerbe starten ohne Gewerbeanmeldung und dann erst nach einigen Wochen dieses Gewerbe anmelden.

Ich frage mich nur, wieso in der Gewerbeordnung etwas anderes steht:

§ 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung

(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Aber vielleicht hast Du ja eine Rechtsquelle die deine Antwort bestätigt.

Ich lerne gerne noch dazu.