Gewerbe angemeldet diesen Brief bekommen?

Vbg Brief verstehe ich leider nicht - (Recht, Versicherung, Gewerbe)

10 Antworten

Das hat nichts mit Mitarbeitenr zu tun. Die Unfallversicherung ist gesetzlich und die musst du zahlen.

Bitterkraut  10.04.2018, 23:10

Nur, wenn man Arbeitnehmer beschäftigt.

siola55  11.04.2018, 07:59
Die Unfallversicherung ist gesetzlich und die musst du zahlen...

Muß er nicht, wo er doch keine Mitarbeiter hat!!! Ausser er meldet sich selbst als freiwilliges Mitglied an...

Griesuh  11.04.2018, 14:22
@siola55

Auch ein Unternehmer, der keine MItarbeiter beschäftigt kann an seine zuständige BG Beiträge zahlen. Soviel sollte schon das Gewerbe abwerfen, dass man sich für seine soziale Absicherung leisten kann.

siola55  12.04.2018, 11:44
@Griesuh

Dies wäre dann das freiwillige Mitglied wie oben von mir erwähnt ;-))

DerHans  12.04.2018, 13:15
@siola55

Es gibt auch durchaus Gewerbe, wo die gesetzliche Unfallversicherung auch für den Alleinunternehmer verpflichtend ist.

siola55  12.04.2018, 14:01
@DerHans

In welchem Gewerbe z.B.?

DerHans  12.04.2018, 14:01
@siola55

Taxifahrer, Gastwirt u. a. m.

Was das bedeutet kannst du nachlesen.

Als Unternehmer solltest du das verstehen.

Und es ist in der BRD so, dass jeder selbstständige gesetzl. verpflichtet ist Pflichtmitglied), seiner zuständiegen Berufsgenossenschaft , Beiträge für seine Unfallversicherung zuleisten.

Hättest du Mitarbeiter, so müsstest du diese dort extra versichern und Beiträge zahlen.

Die Beiträge richten sich nach deinem Gewinn, bzw, für Mitarbeiter nach den gezahlten Löhnen.

Die Beiträge zur BG werden als Jahresbeiträge ermittelt.

dazu musst du den aktuellen Steuerbescheid dort einreichen.

Hey therap3ut,

hast wohl noch gar nicht in vgb.de nachgeschaut: Ablösung der Unternehmerhaftpflicht - die Pflichtmitgliedschaft bei der VBG schützt den Unternehmer nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit seiner Beschäftigten vor deren Schadensersatzansprüchen.

Für dich wäre es eine freiwillige Mitgliedschaft, jedoch für deine evtl. Mitarbeiter eine Pflicht! Du mußt also erst mal nichts bezahlen, solange du keine Mitarbeiter hast ;-))

Was das ist steht da drauf. Ein Unternehmer sollte in der Lage sein verstehend zu lesen.

Das ist die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der du Pflichtmitglied bist. Dort hast du Angestellte gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Ob du selbst versicherungspflichtig kraft Gesetzes oder Satzung bist, kommt drauf an was du machst.

Im handwerklichen Bereich besteht oft z.B. Versicherungspflicht auch für den Selbständigen selbst.

Die VBG hat als zuständiger Unfallversicherungsträger Dir gegenüber ihre Zuständigkeit erklärt.

Du bzw. Dein Unternehmen seid jetzt Mitglied bei der VBG. Die Mitgliedschaft bei der zuständigen Unfallversicherung ist für jedes Unternehmen Pflicht.

Eine Beitragspflicht gibt es aber erst, wenn Du Mitarbeiter beschäftigst oder Du Dich für eine freiwillige Unternehmerversicherung entscheidest.