Gewerbe anmelden wegen Beraterin?

3 Antworten

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Das hängt ganz davon ab, wie viel Gewinn Du mit dem Gewerbe erzielst. Ohne Gewinn auch keine Steuern.

Also kann man da quasi nichts verlieren und besser die Gewerbe anmelden

@Imthequeen025

Was ist das denn für eine Beratung?

@Montiplex

Kosmetik

@Imthequeen025

Die Anmeldung kostet Dich nur ein paar Euro und ist in ein paar Minuten erledigt. Alles weitere wird dann über die Steuererklärung erledigt. Dort berücksichtigst Du Deine Einnahmen und Ausgaben (z.B. Dienstfahrzeug, Büroausstattung, ...). Wenn unterm Strich ein Gewinn rauskommt, dann ist der zu versteuern.

Bekommst du Provisionen im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses? Werden die Beraterinnen auch bei dem Unternehmen angestellt sein? In diesem Fall ist keinerlei Gewerbeanmeldung notwendig. Die Provision ist dabei Teil deines Bruttogehalts, von dem monatlich Sozialversicherungsabgaben und die Einkommensteuer abgeführt werden. Das sind in den meisten Fällen so um die 40% des Bruttogehalts.

Ein Gewerbe musst du erst anmelden, wenn du ohne Arbeitsvertrag, rein auf Provisionsbasis, tätig bist. Und das dann SOFORT, nicht erst ab einer gewissen Einkommensgrenze oder so! Die reine GewinnerzielungsABSICHT ist bereits ausreichend für "gewerbliches Handeln" und somit die Pflicht zur Anmeldung.

Die einzige Ausnahme, die es dann noch geben könnte, wäre die, dass Beratungen unter die "freiberuflichen Tätigkeiten" fallen KÖNNEN. Für diese ist keine Anmeldung eines Gewerbes notwendig. Ob das bei dem, was du vorhast, der Fall ist, solltest du dann aber unbedingt von einem Steuerberater prüfen lassen! Den solltest du übrigens unbedingt ins Boot holen, um dich beraten zu lassen, worauf du rund um Steuern und Aufzeichnungspflichten und so weiter achten musst, wenn es kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist...

Und wenn ich nur privat für mich bestelle? Ich bekomme dann zwar die Rabatte aber verkaufe die Produkt oder so nicht sondern nur für mich. Da braucht man doch nix

@Imthequeen025

Da wird das Unternehmen doch nicht mitmachen, oder? Zudem genügt, wie gesagt, für die Pflicht zur Gewerbeanmeldung bereits die GewinnerzielungsABSICHT. Und die unterstellt das Finanzamt wirklich ziemlich schnell (zum Beispiel teilweise auch schon dann, wenn man sowas wie selbstgenähte Dinge über Plattformen wie DaWanda verkauft...). Wenn ein Vertrag mit einem Unternehmen zum Verkauf von Produkten im Direktvertrieb besteht, würde es mich sehr wundern, wenn dir nicht bereits das Vorliegen dieses Vertrags entsprechend ausgelegt werden würde.

Geh dieses Risiko echt nicht ein! Mit dem Finanzamt legt man sich einfach nicht an...

Wenn das so etwas wie Avon oder Amway ist, dann musst du natürlich ein Gewerbe anmelden, von Anfang an.

Wie viel Steuern du zahlen musst, hängt von deinem Gewinn und deinen sonstigen Einkünften ab.