Gewerbe abmelden - Rückzahlung erstatteter Umsatzsteuer und sonstiges?

1 Antwort

Mit einer Gewerbeabmeldung ist noch nicht alles vorbei. Irgendwas muss mit dem Computer und den Waren noch passieren.

Der Computer kann nur verkauft werden oder ins Privatvermögen übernommen werden. Bei beidem fällt Umsatzsteuer an.

Was passiert mit den Waren? Die könnten theoretisch natürlich unbrauchbar sein, aber normalerweise müssen die auch verkauft werden. Wenn die Waren noch werthaltig sind und ins Privatvermögen übernommen werden --> zack, Umsatzsteuer.

Schulinator 
Fragesteller
 14.04.2015, 20:34

Hey danke für die Antwort,

wie kann ich denn ausrechnen wie viel UmSt. fällig werden würde? Die Herausforderung sehe ich ja darin die Privateinlage abzuziehen und ggf. für das Jahr die Abschreibung zu berechnen. Klar ganz genau können wir es jetzt ggf. nicht ausrechnen, aber ich interessiere mich für den Rechenweg.

tt290  14.04.2015, 21:03
@Schulinator

Es handelt sich bei der Überführung des Anlagevermögens in das Privatvermögen umsatzsteuerlich betrachtet um eine Lieferung gem. § 3 Abs. 1b Nr.1 UStG (Entnahme). Der Umsatz wird hierbei bemessen nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand oder mangels eines Einkaufspreises nach den Selbstkosten, jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Den Rest kannst du dir ausrechnen.

Schulinator 
Fragesteller
 14.04.2015, 21:35
@tt290

Danke für deine Antwort,

habe mir das Gesetzt raus gesucht: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html

Ganz so weit das ich rechnen kann bin ich aber leider noch nicht, verstehe die Formel nicht. Muss nicht irgendwo die Einlage noch abgezogen werden?

Verstehe auch nicht wieso vom Einkaufspreis, bedeutet es das auch nach Bspw. 5 Jahren noch immer der Einkaufspreis gilt?

Bin leider kein BWLer. Wahrscheinlich werde ich es auch nicht bis ins Detail verstehen, aber ich möchte zumindest nicht ganz so doof dastehen.

Hoffe du kannst mir noch ein bisschen konkreter helfen.

LG