Einzelunternehmer als Maler und Lackierer nebenbei mit ein Person

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Unternehmensgründung als Maler geht soweit ich weiß nur mit einem Meisterbrief. Erkundige dich bei deiner zuständigen Handwerkskammer nach Ausnahmen.

Der Weg zur HWK ist sowieso lohnenswert, da die dir viele Informationen zur Existenzgründung geben können - auch zu Seminaren, wo du die Grundlagen von Kalkulation und Buchführung lernst. Ohne kaufmännische Kenntnisse wirst du nicht weit kommen.

Wenn du als Angestellter auch in einer Malerfurma arbeitest, braucht du die Genehmigung des Arbeitgebers, wenn du in der selben Branche nebenberuflich arbeiten willst. Sonst hast du ganz schnell ne fristlose Kündigung samt Schadensersatzforderung auf dem Tisch.

Hallo, das Gewerk in dem du tätig sein willst ist nach der Gewerbeordnung Anlage A zulassungspflichtig, d. h. du brauchst die Genehmigung der Handwerkskammer. Prinzipiell musst du dafür die Meisterprüfung haben, es gibt aber Ausnahmeregelungen. Setze dich also am Besten mit der Handwerkskammer vor Ort in Verbindung. Die Gewerbeanmeldung selbst ist sehr einfach. Sie kostet ca 10 €. Damit ist es allerdings nicht getan. Zum Unternehmer gehört eine Menge mehr. Informationen und Tipps findest du im Internet. Besonders hilfreich ist:http://www.unternehmerstarthilfe.de. Hier kannst du auch kostenlos einen 10 Punkte Check machen, wie es um dein Vorhaben steht.

hallo apex, leider wird sich mindestens ein beratungsgespräch beim steuerbüro nicht vermeiden lassen. wenn du einnahmen hast, musst du sie versteuern, mit gewerbe erst recht. es ist gut möglich, das deine gewerblichen einnahmen auf dein jahreseinkommen gerechnet werden. dann machst du anstatt lohnsteuer, einen einkommensteuernachweis. bei mir ist es so. ich habe mieteinnahmen und ein reisegewerbe. die einkünfte werden zusammen gerechnet und danach werde ich steuerlich veranlagt. hoffe ich konnte dir ein bischen helfen!

Apex76 
Fragesteller
 27.10.2012, 14:06

Hallo Sunrise54, danke noch für die schnelle antwort. kann ich den das auch ohne gewerbe ausüben? das gilt doch dan als schwarzarbeiter und das will ich nicht. oder meinst du nach meine arbeit schreibe ich meinen privatkunden eine rechnung die ich am jaresende angebe mit meinen lohnsteuer.

Sunrise54  27.10.2012, 14:36
@Apex76

hallo aplex, ohne gewerbe auf gar keinen fall. das ist tatsächlich schwarzarbeit und kann mächtig ärger bringen. du kannst versuchen deine selbstständigkeit als kleingewerbe anzumelden, das ist günstiger beider Anmeldung. Ansonsten wirst du nicht darum herum kommen ordnungsgemäße Rechnungen zu schreiben und diese dem Finanzamt vorzulegen.Denke bitte auch daran, daß noch einige andere Kosten auf dich zukommen werden. Berufsgenossenschaft wird sich bei dir melden, IHK und vor allen Dingen wirst du eine gewerbliche Versicherung abschließen müssen, die dich in Schadensfällen beim Kunden auffängt. Rechtschutz solltest du auch haben. Ob deine jetzige Krankenversicherung für Unfälle usw. aufkommt, wenn du dein Gewerbe ausübst solltest du auch klären. ich glaube nicht. Also, alles nicht so einfach, aber unbedingt klären. Du kannst natürlich auch alle Kosten absetzen, wie Fahrt, Arbeitskleidung, Material, Werbung usw.

Hi,

nimm Kontakt zu einem Buchführungshelfer auf. Der kann laufende Sachen erledigen. In der Regel arbeiten die Kolleginnen und Kollegen mit mindestens einem Steuerberater zusammen.

Häufig gibt es bei Beratern Vorbehalte beim Erstellen von Umsatzsteuervoranmeldungen. Die Frage ist aber schnell geklärt ob der das macht.

Kannst Dich auch an mich wenden, ich arbeite mit Post und Konferenzsoftware.

Schöne Grüße Dirk