Kann ich von einer verbindlichen Neuwagenbestellung zurücktreten?

7 Antworten

Ein generelles Widerrufsrecht von zwei Wochen gibt es nicht. Ein solches besteht nur in bestimmten gesetzlichen Spezialfällen, so z.B. gemäß §§ 312 d, 355 BGB immer dann, wenn ein sog. Fernabsatzgeschäft vorliegt und derjenige, der widerruft, als Verbraucher gehandelt hat.Sie können demnach zwar durchaus versuchen, den Widerruf zu erklären. Es ist aber davon auszugehen, dass der Händler auf der Einhaltung des Kaufvertrages, wenigstens aber darauf bestehen wird, dass Sie aufgrund des Widerrufs, der dann auch als Stornierung in obigem Sinne zu verstehen ist, 10 % des Kaufpreises als Schadensersatz zahlen. Seine Chance, dies notfalls auch gerichtlich durchzusetzen, stehen vermutlich ziemlich gut. Hier müsste man aber vorher noch die AGB prüfen, ob diese Schadensersatzklausel auch wirklich wirksam ist.

viel Glück

xam747 
Fragesteller
 23.09.2015, 12:42

Die verbindliche Neuwagenbestellung hat mir der Verkäufer per E-Mail zum unterschreiben geschickt.Da steht es:Käufer bestellt nach Kenntnisnahme und unter Anerkennung der beiligenden Geschäftsbedinungen den Wagen.Die Geschäftsbedingungen stehen aber nicht auf diesem Zettel.

Hamburger02  23.09.2015, 12:55
@xam747

Hast du diesen Zettel schon unterschrieben und zurückgeschickt?

Interesierter  23.09.2015, 13:00

Und zwar wollte ich den Wagen gewerblich leasen.

Da kann man wohl nicht unbedingt davon ausgehen, der Fragesteller hätte als Verbraucher gehandelt. 

Die pauschale Schadensersatzklausel dürfte einer Inhaltsprüfung nicht standhalten. Ein pauschalierter Schadensersatz wird allgemein als Vertragsstrafe angesehen. Hier werden von den Gerichten AGB-Vertragsstrafen mit mehr als 5% der Vertragssumme als unwirksam angesehen.

Das heisst, der Leasinggeber könnte allenfalls Schäden geltend machen, die er auch nachweisen kann. Das ist bei einem Leasing-Vertrag gar nicht so schwer. Allgemein lassen sich die monatlichen Raten sowie der zu erwartende Wertverlust sehr einfach berechnen.

xam747 
Fragesteller
 23.09.2015, 13:34
@Interesierter

und wenn ich jetzt Gewerbe abmelde?

das steht in den AGB des Händlers.

Das lässt sich so aus der Ferne nicht beurteilen.

Du schreibst, du wolltest das Fahrzeug gewerblich leasen? Das hiesse, du bist nicht als Privatperson sondern als Gewerbetreibender aufgetreten? Ausserdem handelt es sich, wenn ich das hier richtig sehe, nicht um einen Kauf sondern um einen Leasing-Vertrag.

Nun, wenn du als Gewerbetreibender einen Leasingvertrag unterschreibst, ist dieser bindend. Ob die AGB hier dabei waren oder nicht, ist nicht entscheidend. Man könnte evtl. darüber diskutieren, ob die AGB, wenn du davon nicht in ausreichender Form Kenntnis nehmen konntest, kein Vertragsbestandteil wurden und daher einfach unwirksam sind. Dies führt jedoch nicht zu einer generellen Unwirksamkeit des Vertrages.

Ich gehe davon aus, daß es kein Verkauf an der Haustür war?

Dann kommst Du nicht ohne Zustimmung des Verkäufers wieder aus dem Vertrag raus.

Nein. Es gibt bei solchen Geschäften kein Widerrufs-recht.