Darf der Tierarzt die Röntgenbilder dem Besitzer mitgeben?

6 Antworten

Es geht nicht darum, dass das Tier dir gehört, sondern um das Urheberrecht. Der Arzt hat diese Bilder hergestellt, daher sind's rechtlich gesehen seine. Selbst wenn ein anderer Tierarzt sie bräuchte (bei einem noch lebenden Tier), müsste der sie später wieder zurückgeben. Frage ihn doch mal, ob du die Bilder abfotografieren darfst. Spricht ja eigentlich nix gegen.

Die Aufnahme hast Du bezahlt und so muss zumindest eine Kopie ausgehändigt werden.

Ich habe Röntgenaufnahmen vom Tierarzt per Mailanhang (digitalisiertes Bild) bekommen.

Wie kommst Du daran: Er scheint die Aufnahmen nicht herausrücken zu wollen, aus welchen Gründen auch immer. (wenn er welche gemacht hat !!?)

Du müsstest ihn schriftlich auffordern mit Frist und danach eine Rechtsanwalt einschalten. Klingt nicht gerade verhältnismäßig.

Was Du wirklich tun kannst. Fordere die Aufnahmen mündlich und wenn Du sie nicht bekommst, sag ihm, dass Du den Tierarzt wechselst.

Zuerst: Tiere sind gesetzlich keine Sache, das ist nur ein Gerücht. Tiere werden im Gesetz als Tiere behandelt, außer es gibt keine extra Regelung für Tiere. Nur unter dieser Bedingung werden sie als Sache gehandhabt.

Der Tierarzt ist wirklich verpflichtet die Bilder (bzw. die ganze Akte) aufzubewahren. Das hat verschiedene Gründe.

Allerdings darfst du sehr wohl die Röntgenbilder verlangen, wenn auch nur eine Kopie. Die muss er dir auch geben. Daher würde ich dir dazu raten, einfach noch einmal hinzugehen und bewusst nach Kopien fragen. Meist bekommt man die digital per Mail.

Jain.. Also wir z. B. Haben ein noch steinaltes Röntgen Gerät, da muss man die Bilder noch mit Manuell entwickeln wie man es früher gemacht hat, eine Kopie anzufertigen wäre demnach nicht machbar, auf Wunsch des Besitzer wird ein weiteres Bild gefertigt für welches er bereit ist die Kosten dafür zu tragen. So, nun kommen wir zu dem Nein um "Jain".. Besteht der Besitzer auf die Aufnahmen, bekommt er sie auch ohne großartig darüber zu diskutieren, allerdings mit dem vermerk das im Fall das man sie nochmal benötigt um gegebenenfalls noch mal rückblickend auf diverse Symptome einzugehen er es im Idealfall nochmal dabei hat, um ein weiteres röntgen um die aktuellen Symptome zu umgehen.

Letztere ist zwar nie notwendig, weil alle Befunde nach dem Röntgen, so wie das was auf dem Bild zu sehen war in der Akte Notiert wird, aber es kann dennoch Passieren das eventuell im Stress gewisse Details nicht aufgeschrieben werden.

In einem Fall wie deiner, heben wir rein nur die Akte für 10 Jahre auf, jegliche Befunde und Aufnahmen darf der Tierbesitzer auf Wunsch mit nachhause nehmen. Ausnahme ist wenn eine Rechtsstreit, oder eine Meldepflichtige Krankheit des Tieres im Hintergrund steht, dann muss man alles im Sinne einer Beweislage aufheben.

Warum dein Tierarzt das jetzt verneint hat, ist für mich jetzt fraglich. Tipp: du könntest sagen, du möchtest den Tierarzt wechseln und brauchst dafür deine akte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

es stimmt, dass der Tierarzt solche Unterlagen aufbewahren muss. Allerdings stellt es idR kein Problem da, diese zu kopieren. Bitte ihn doch darum nochmal freundlich.

Es gibt allerdings schon komische Tierärzte. Ich hatte mal einen, der wollte mir nicht mal die Ergebnisse der Blutwerte aushändigen.

Mein Beileid.

Mit freundlichen Grüßen

Hufpfote