Wer erbt ohne Testament?

5 Antworten

Also, ich kann dir nur zum Erben etwas sagen. Ohne Testament kommt immer die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Bedeutet, der Ehemann erbt 50%, die Kinder 50%. Bei 3 Kindern also jeder 1/3 von 50%. Hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. Zu den restlichen Fragen kann ich leider nichts sagen.

Stimmt ganz genau :-)

Erstmal mein Beileid. Meines Wissens nach Erben alle Kinder so wie auch Ehemann die Aufteilung müsstest du gegebenenfalls googlen. 

Wenn kein Testament vorhanden ist und es werden Immobilien vererbt, ist ein Erbschein zwingend vorgeschrieben.

erst heisst es, DU bist "gesetzlicher Betreuer" und plötzlich einer von 3 Geschwistern, die als Erben in Betracht kämen???

 schon sehr merkwürdig...

 noch merkwürdiger ist es, das DU dich als "gesetzlicher Betreuer" nichteinmal auskennst?!?

 nur soviel:

 da dein Vater (der Mann deiner verstorbenen Mutter) noch lebt, werden 50% von allem auf ihn übertragen, der Rest wird unter euch 4 Geschwister azfgeteilt...

Meine Mutter ist vor einem Jahr mit Demenz ins Pflegeheim gekommen und da keine Vorsorgevollmacht vorlag ,musste halt ein Betreuer her und Meinem Vater mit 85 Jahren wollte Ich es nicht mehr zumuten ! Also habe Ich das Amt übernommen !

Es tritt die gesetzliche Erbfolge ein wenn kein Testament vorhanden ist. Also die Hälfte an den Ehemann, der Rest aufgeteilt unter den Kindern. Bei der Betreuungsstelle kannst du auch anrufen, du erhälst dann einen Fragebogen, welchen du sorgfältig ausfüllen mußt. Da du Betreuungsvollmacht hattest mußt du die entsprechenden Nachweise erbringen was du mit dem Geld oder Vermögenswerten deiner Mutter gemacht hast. Normalerweise ist dir das auch schon bei der Erteilung der Betreuungsvollmacht mitgeteilt worden. Wenigstens war das bei mir so. Wenn du "gesetzlicher Betreuer" warst bist du ja vom Betreuungsgericht eingesetzt worden.

Die Entlastungserklärung von der Betreuung machst du mit dem Amtsgericht. Das ist sozusagen die Schlussabrechnung deiner Betreuung. Dafür musst du nicht zum Amtsgericht. Schick denen einfach unter dem Aktenzeichen die Aufstellung deiner Ausgaben.