Vater will mir als Mutter das Sorgerecht entziehen - wann ist das möglich?

7 Antworten

ich verstehe nicht warum der Unterhalt nur berechnet werden kann wenn du nicht mehr zahlst??? Das halte ich für Unsinn. Ansonsten musst du schon eine Gefährdung für das Kind darstellen und Entscheidungen verweigern damit das Sorgerecht entzogen werden kann. So einfach ist das nicht und da macht kein Richter mit. Du solltest aber dringend wieder Unterhalt zahlen.

Mir hat man beim JA gesagt, die Zahlung soll eingestellt werden weil der Vater dann ein Recht auf den Unterhaltsvorschuss und eine Berechnung des tatsächlichen Unterhaltes hätte. Ich hab keine Ahnung von der Materie und hab dem mal so geglaubt. ... 

@BabyBaylee

der vater hat auch so einen recht auf unterhaltsvorschuss, wenn du zu wenig zahlst. du hast die pflicht zu zahlen, solange dein einkommen über 1080 euro liegt ist das unterhaltsrelevant. liegst du unter dem selbstbehalt? wenn nicht, verstehe ich die aussage nicht, du sollst die zahlungen einstellen. der vater sollte hier eine klare berechnung deiner unterlagen verlangen und wenn du über selbstbehalt liegst auf zahlung bestehen.

Hier geht es um was sehr Wichtiges. Da würde ich mir vermutlich Rat beim Anwalt holen. Wenn du kanpp bei Kasse bist, ich glaube eine reine Beratung ist bezahlbar. Er kann dir dann auch gleich sagen, wie es weiter geht und ob du dabei Prozesskosten-Hilfe bekommst.

Das Thema ist sehr sensibel und man kann viel falsch machen.


Er kann dir schon mal garnix entziehen...das kann höchstens das Familiengericht. Und das auch nur, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.

Die Einstellung des Unterhaltes solltest du schnell rückgängig machen...denn du musst das auch alles rückwirkend zurückzahlen.
Umso länger du dir da Zeit lässt, umso größer wird natürlich die Summe.
Mach dich mal über die Düsseldorfer Tabelle schlau, vielleicht hilft dir das weiter.

Alles Gute!

solange kein titel besteht, wird auch nix für die vergangenheit gefordert.

Der Mann kann dir das Sorgerecht nicht "entziehen lassen".

  • Einem Elternteil könnte das Sorgerecht nur dann durch ein Urteil des Familiengerichts entzogen werden, wenn er/sie dem Wohl des Kindes schadet (es z.B. nachweislich misshandelt hat o.ä.....).

Du hast das Umgangsrecht mit eurem Kind - auch das kann und darf der Vater dir nicht verweigern. Allerdings bist du auch allein verantwortlich für die Abholung und den Rücktransport des Kindes. 

  • Der Kindsvater könnte deinem Partner die "Aushändigung" des Kindes theoretisch verweigern, müsste aber akzeptieren, wenn der Partner das Kind allein zu ihm zurück bringt.....

Das Jugendamt berechnet den Unterhalt, wenn der betreuende Elternteil eine "Beistandschaft" für das Kind eingerichtet hat - wozu er/sie allerdings nicht verpflichtet ist.

  • Dem "Berechnungswunsch" des  "barunterhaltspflichtigen" Elternteils kommt das JA in der regel nicht entgegen.
  • Solange der Kindsvater allerdings keinen "Titel" gegen dich ausstellen lassen hat - z.B. durch das Jugendamt - kann er auch keinen konkreten Betrag von dir einfordern.... - und auch nichts "nachfordern" oder nachträglich titulieren lassen....

Zahlst du nachweislich keinen Unterhalt, könnte der Kindsvater ggf. "Unterhaltsvorschuss" für das Kind beantragen.

  • In diesem Zusammenhang könnte dann eine Feststellung deines Einkommens veranlasst werden und ggf. ein Titel gegen dich erstellt werden....

Dein Ex hat da keinerlei Möglichkeiten.

Um die gemeinsame Sorge zu verlieren, mußt Du das Kind schon mißhanden oder mißbrauchen.

Das Leben schwermachen kann er Dir aber auch bei gemeinsamen Sorgerecht.

Den Unterhalt einfach einzustellen - das hat Dir das Jugendamt empfohlen? Das war ja mal eine Schnapsidee.

Der Mitarbeiter hätte Dir sagen können, dass der Vater eine kostenfreie Beistandschaft einrichten kann und die berechnen dann den Unterhalt.