Geschäftsübernahme - Lohnkürzung erlaubt?

6 Antworten

Nein das darf er nicht, selbst dann nicht, wenn es im Arbeitsvertrag eine Klausel gäbe dazu - hier handelt es sich um einen Betriebsübergang und das bedeutet, der neue Inhaber muss alte Verträge bedingungslos übernehmen ob es ihm passt oder nicht. Eine Ankündigung reicht also alleine nicht, das ganze lässt sich dann - wenn überhaupt - nur per Änderungskündigung realisieren der man natürlich nicht zustimmen muss und die ist frühestens nach einem Jahr möglich und darf keinen Nachteil für den Arbeitnehmer beinhalten - es herrscht also Bestandschutz

Mit dem neuen Chef musst du neue Lohnverhandlungen führen. Es ist sein Recht, zu bestimmen, wie viel Lohn er bezahlen möchte. Ich würde versuchen, eine neue Stelle zu finden..

blankenberg  23.01.2013, 08:37

Ja, es ist ja die Frage, ist der Chef ausgetauscht worden oder hat der Eigentümer gewechselt. Wenn nur der Vorgesetzte ausgetauscht wurde, darf der garnichts ändern.

tinafritz1992  23.01.2013, 08:56
@blankenberg

Da hast du recht, aber in der Überschrift steht "Geschäftsübernahme", deshalb habe ich es so verstanden, dass der Eigentümer gewechselt hat.

stelari  23.01.2013, 11:03

Falsch bei Betriebsübergang herrscht Bestandsschutz - der Arbeitnehmer muss schlechtere Bedingungen nicht akzeptieren oder hinnehmen.

tinafritz1992  23.01.2013, 11:27
@stelari

Ob man dann aber beim neuen Arbeitgeber viel Freude hat, ist zu bezweifeln.

Setz Dich mit der Gewerkschaft in Verbindung. Die helfen Dir weiter. Ich finde das hier nicht in Ordnung, wenn Du jetzt nicht unterschreibst, kann es sein daß Du nicht übernommen wirst. Ist das ein neuer Eigentümer oder ein neuer Chef?

stelari  23.01.2013, 11:09

Wieso? Der Arbeitnehmer MUSS zu den vorherigen Bedingungen übernommen werden - so § 613a BGB für mindestens 1 Jahr

§ 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang

(1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrags oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden. Vor Ablauf der Frist nach Satz 2 können die Rechte und Pflichten geändert werden, wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung nicht mehr gilt oder bei fehlender beiderseitiger Tarifgebundenheit im Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrags dessen Anwendung zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird.

blankenberg  23.01.2013, 11:39
@stelari

Danke für Deinen Beitrag. Aber der Mensch hier will ja auch wissen, was er jetzt machen soll. Er soll ja weniger verdienen. Er soll ja quasi schon was unterschreiben.

elachen1972  24.01.2013, 09:33
@blankenberg

Und? er muss es nicht akzeptieren und eine anschließende Kündigung wäre unrechtmäßig und sehr erfolgreich für den Arbeitnehmer abbzuwehren...

Ja nichts unterschreiben, dein zukünftiger darf deinen Lohn nicht einfach kürzen...

ausser wenn du Unterschreibst ;-)

stelari  23.01.2013, 11:03

selbst dann wäre es unwirksam - man kann nicht per Unterschrift eine Gesetzesnorm unterwandern