Gesamte Wohnungseinrichtung zerstört, was passiert nun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen Anspruch auf Schadensersatz wird sie wegen der Sachbeschädigung schon haaben.

Was die Mietfrage betrifft, hängt das sicherlich von den Umständen ab, welche im vertrag geregelt sind...

Ich würde euch dringend raten, euch an einen Anwalt zu wenden. Sollte sie nicht über die Mittel verfügen, selbst einen bezahlen zu können, kann sie sich ans Amtsgericht wenden und sich einen Beratungshilfeschein besorgen (Anwälte können den aber auch einreichen, den muss sie dann beim anwalt unterschreiben).

In ihrem Fall sind ganz eindeutig auch das Frauenberatungszentrum und das Frauenhaus zuständige Ansprechpartner um ihre Wohnsituation zu klären. Im Frauenhaus könnte sie vorläufig unterkommen, und dort würde man sie auch beraten, wie es mit ihr weitergehen soll.

sachbeschädigung... ja, schadensersatz

Swarley180  05.04.2013, 00:56

Zustimmung

Schwierige Baustelle... Anzeige bei der Polizei - gut gemacht. Mit der eigenen Blutspur dürfte der Gute seine Schuld hinreichend belegt haben. Damit entsteht ein Schadenersatzanspruch, der allerdings nur hilfreich ist, wenn er zahlungsfähig ist. Die Straftat der Sachbeschädigung wird juristisch verfolgt, bedeutet bei einem Ersttäter vermutlich eine Geldstrafe und wird evtl. durch mildernde Umstände (psychische Verwirrung, Alkohol,...) gänzlich niedergeschlagen. Die weitere Mietzahlung hängt dagegen ab vom Inhalt des Mietvertrages - haften beide Bewohner vollumfänglich, ist die scheidende Freundin so lange in der Pflicht, bis der Mietvertrag abgeändert wird. Wozu aber das Einverständnis aller Parteien nötig ist...