Aussergerichtliche einigung alimente?

9 Antworten

Das geht nicht. Unterhalt fuer das gemeinsame Kind ist zu zahlen im Interesse des Kindes. Unterhalt fuer den Partner kann jedoch ausgeschlossen werden im beiderseitigen Einverständnis. Im Zweifel zahlt das Akt Vorschuss fuer dein Kind, den du dann zurückzahlen musst

sie kann nicht auf das geld verzichten das dem kind zusteht. es wird beim alg2 natürlich mit angerechnet. nicht was sie bekommt, sondern was ihr zusteht.

sonst würde jeder der alg2 bekommt darauf verzichten weil es ja doch angerechnet wird.

Was ist der Grund für eine solche Einigung, zum Nachteil des gemeinsamen Kindes?

Lebensunterhalt; Kleidung und Schuhe; Vereine, Freizeit und Schulbedarf? 

Klassenfahrten, Geburtstage, etc?

Ich hoffe, dass du kein Geld sparen möchtest, sondern dem Kind direkt die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen möchtest. 

Deine Ex-Freundin will damit vermeiden das dein Unterhalt auf ihr Alg2/Hartz4 angerechnet wird. Das hat aber keinen Erfolg, sie wird vom Jobcenter aufgefordert den vollen Unterhalt von dir zu fordern bzw. wird ihr der Unterhalt von den Leistungen abgezogen. Der zustehende Unterhaltsbedarf des Kindes richtet sich unter anderem nach deinem Einkommen. Berechnet wird er nach der Düsseldorfer Tabelle. http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php