Aussergerichtliche einigung alimente?
Nun meine frage ,was ist wen meine ex bzw. hat sie gesagt das sie auf alimente gerichtlich verzichtet für meine Tochter , sie meinte es reicht ihr zu wen ich ihr 100€ im monat gebe nur für das Kind, .ihr stand: sie bezieht hartz 4 wohnt mit ihren freund gemeinsam zusammen, mein stand :berufstätig, eigene Wohnung, , .
Würde das funktionieren oder wird es irgendwelche Einwände geben ?
Würde mich auf erfahrenswerte antworten freuen
9 Antworten
Das geht nicht. Unterhalt fuer das gemeinsame Kind ist zu zahlen im Interesse des Kindes. Unterhalt fuer den Partner kann jedoch ausgeschlossen werden im beiderseitigen Einverständnis. Im Zweifel zahlt das Akt Vorschuss fuer dein Kind, den du dann zurückzahlen musst
Es ist der Anspruch des Kindes. Als Mutter kann sie nur auf eigenen Unterhalt verzichten, nicht auf den für ihr Kind.
http://www.lattermann-rechtsanwalt.de/kuartikel/verzicht-auf-kindesunterhalt/
Wenn sie vom Staat Leistungen bezieht, kann sie nicht auf ihren Unterhalt verzichten.
sie kann nicht auf das geld verzichten das dem kind zusteht. es wird beim alg2 natürlich mit angerechnet. nicht was sie bekommt, sondern was ihr zusteht.
sonst würde jeder der alg2 bekommt darauf verzichten weil es ja doch angerechnet wird.
Was ist der Grund für eine solche Einigung, zum Nachteil des gemeinsamen Kindes?
Lebensunterhalt; Kleidung und Schuhe; Vereine, Freizeit und Schulbedarf?
Klassenfahrten, Geburtstage, etc?
Ich hoffe, dass du kein Geld sparen möchtest, sondern dem Kind direkt die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen möchtest.
Deine Ex-Freundin will damit vermeiden das dein Unterhalt auf ihr Alg2/Hartz4 angerechnet wird. Das hat aber keinen Erfolg, sie wird vom Jobcenter aufgefordert den vollen Unterhalt von dir zu fordern bzw. wird ihr der Unterhalt von den Leistungen abgezogen. Der zustehende Unterhaltsbedarf des Kindes richtet sich unter anderem nach deinem Einkommen. Berechnet wird er nach der Düsseldorfer Tabelle. http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php