Muss mein Ex mich in die gemeinsame Wohnung lassen?

4 Antworten

Ihr seid beide Mieter und jeder von euch haftet auch gesamtschultnerisch für die Miete. Du kannst solange dort wohnen, die der Mietvertrag läuft.

Wenn der Mietvertrag endet, endet er für euch BEIDE. Ob der Vermieter mit deinem Ex einen neuen Vertrag machen oder den bestehenden Vertrag anpassen will, ist ihm überlassen.

Was du vorher zu deinem Ex gesagt hast oder wer den Schlüssel hat, ist unerheblich.

Wenn dein Ex dich nicht in die Wohnung lässt, kannst du den Zutritt mit Hilfe der Polizei erzwingen. Ob du Miete bezahlst, ist zunächst auch erst mal unerheblich.

Sollte dein Ex dich bedrohen, kann die Polizei ihn (je nach Bundesland) aus eigener Veranlassung für eine Weile aus der Wohnung aussperren. Er darf dann in dieser Zeit das Haus nicht betreten. Ob das in deinem Bundesland ebenfalls so ist, steht in eurem Polizeigesetz.

Hier der Link zum entsprechenden Polizeigesetz für NRW, falls dein Ex sich nicht benehmen kann. Ist der erste Eintrag in der Liste. Ansonsten mal nach "Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt" googeln.

https://www.google.com/search?q=§+34a+PolG+NRW

Bei deinem Text verstehe ich einiges nicht.

Wenn ihr euch getrennt habt und du aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bist, musst du doch für diese Wohnung keine Miete mehr zahlen.

Darüber solltest du ein Gespräch mit deinem Exmann suchen. Er will ja auch die Schlüssel haben.

Du hast doch sicherlich auch noch anteiligen Anspruch auf Möbel, und sonstigen Dingen.  Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn du dir einen Anwalt (Familienrecht) suchst.

Außerdem, seid ihr überhaupt verheiratet? oder lebt ihr nur in Partnerschaft zusammen.

Den gemeinsamen Mietvertrag habe ich zum 30.11. gekündigt

Wurde der Mietvertrag bei deinem Einzug im Jahr 2016 überhaupt geändert?

Muss er mich reinlassen?

Ja und viel Spaß beim gemeinsamen Wohnen weiterhin!

Und wenn ja wie bekomme ich Zutritt wenn er sich weigert ?

Durch eine einstweilige gerichtliche Anordnung oder Verfügung und ggf. mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers. Gleichzeitig wird normalerweise ein Zwangsgeld angeordnet für den, er sich einer solchen Anordnung widersetzt.

Falls es wichtig ist: Er wohnt seit 2000 dort, ich bin 2016 mit eingezogen ebenfalls als Hauptmieter.

Nicht wichtig. Wichtig ist der gemeinsame, noch auf beide als Hauptmieter lautende Mietvertrag.

Du bist noch Mieter(in) und kannst die gemietete Wohnung nutzen.

Verweigert dies Dein Ex, drohe ihm an die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Falls erforderlich einen Anwalt einschalten.

Ihr könnt durchaus in einer gemeinsamen Wohnung getrennt leben.