Geruchsbelästigung im treppenhaus?

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Wenn Du lieber über den Vermieter das Problem klären möchtest, was ich durchaus verstehen kann, solltest Du mal beim nem Fachanwalt für Mietrecht anrufen oder mal ein bisschen googeln, ob aus diesen Gründen ne Mietminderung rechtens ist ...

Ich persönlich kann Dich sehr gut verstehen ... LG

an sich würde ich sagen, bei dne nachbarn klingeln und die probleme ansprechen. evtl. kann man auch zusammen einen kaffeetrinken.

erklären, das man es ohne vermieter klären möchte.

ansonsten mal über die rechte und pflichten als mieter informieren und dem vermieter einen brief schreiben udn persönlich überreichen, wobei man das problem nochmal anspricht. darin kann man androhen, das die miete kürzt, wenn man sich darüber informiert hat und einen frist setzen.

ich würde mal das ordnungsamt rufen, wenn zu laut ist, evtl. sagen die auch was gegen die schuhe, die versperren nämlich den rettungsweg, wenn es brennt.

ein Grund für eine Mietminderung besteht in dem Fall nicht, auch handelt es sich erst ab 22 um Ruhestörung!

allerdings ist es in erster Linie wirklich Sache des Vermieters die Familie an zu schreiben, vor allem wegen  der offenen Haustüre u. den Schuhen im Treppenhaus, hat er das schon gemacht?

Wenn die Familie nicht darauf reagiert, kann er ihnen eine Frist setzen u. mit der Kündigung drohen!

Ihr könntet euch an einen Mieterschutz Bund wenden!

Auch diese Familie hat sich an die Hausordnung zu halten. Wenn sie das nicht tun, MUSS der Vermieter etwas unternehmen und in diesem Fall hat er das Recht denen die Wohnung zu kündigen..

Alles Gute

Jaja, "Ich habe nichts gegen Ausländer, aber..."
Magst Du dann erklären, warum genau Du überhaupt angegeben hast, dass es sich um Ausländer handelt? Ich seh in Deiner Beschreibung keinerlei Notwendigkeit diese Information anzugeben.

Aber zum Thema.
Ob sie ihre Haustür die Nacht über offen lassen oder nicht, ist ihre Sache und auch Ihr Problem, wenn etwas passiert. Dich geht das Schließverhalten von Türen fremder Personen nichts an.
Eine offene Tür ist an sich auch kein Grund zur Beschwerde.

Wenn es dort einen Schrank für Schuhe gibt, dann gehören die da nuneinmal rein. Wenn der Schrank nicht groß genug ist, stehen nuneinmal auch Schuhe daneben. Dass Kinder ihre Schuhe unordentlich abstellen, ist ebenfalls ganz normal.
Sollte die Unordnung überhand nehmen, ist der erste Schritt die Personen darauf Aufmerksam zu machen.
Hast Du mit denen überhaupt mal darüber gesprochen?
Du kannst Dich schließlich wohl kaum beim Vermieter darüber beschweren, ohne dass die Familie überhaupt weiss, dass es Dich stört.

Gegen Essensgeruch gegerell kannst Du auch nichts sagen. Du kannst niemanden dazu zwingen irgendetwas nicht zu kochen.
Die offene Haustür ist in diesem Fall allerdings nicht legitim.
Hier solltest Du die Familie darauf ansprechen und kannst Dich auch beim Vermieter beschweren, sollte sich das nicht ändern.

Gegen das Saugen um halb 10 ist nichts einzuwenden. Die Nachtruhe beginnt in der Regel ab 10 Uhr abends. Ob nun eine halbe Stunde, zwei oder fünf Minuten vorher angefangen wird, ist egal. Es muss nur spätestens um 10 Uhr aufgehört werden.

Gegen tobende Kinder kannst Du nun wirklich nichts sagen. Schon garnicht, wenn sie ihn ihrer eigenen Wohnung laut sind. Das fällt unter der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Du dürftest nichteinmal etwas sagen, wenn sie jeden Tag Schlagzeug o.Ä. spielen würden. (Wobei das bei Musikinstrumenten auf 2 Stunden pro Tag reduziert ist.)

Ist zwar schön (oder nicht), dass Ihr den Vermieter darauf angesprochen habt, aber habt Ihr überhaupt mal darüber nachgedacht mit der Familie zu reden? Das ist immerhin der erste Schritt.

Dass der Vermieter sagt "keine Chance" ist doch ganz klar, wegen solchen Lapalien kündigt man keinen Mietvertrag.

Du hast 1-2 Sachen genannt, worüber Du Dich beschweren kannst. Sprich die Familie darauf an und bitte um Änderung. Sollte nichts passieren, sprich mit dem Vermieter und nenne die zu bemängelnden Punkte, aber fordere nicht sofort eine Kündigung.
Für den Rest ist der Vermieter verantwortlich.