Gerichtsvollzieher Rechtsanwalt oder Gläubiger mit wem am günstigsten einigen?

5 Antworten

Der Anwalt hat seinen Job gemacht und den Titel erwirkt - der ist da jetzt raus.

Dein aktueller Ansprechpartner ist der Gerichtsvollzieher. Ruf den gleich Montag morgens an und vereinbare einen Termin - am besten in seinem Büro. Je weniger der arbeiten muss, umso geringer fallen die weiteren Zusatzkosten aus.

Eine Zahlung in bis zu 6 Monatsraten ist in der Regel unproblematisch und kostet nur wenige Euro an Zinsen. Ob mehr geht ist Verhandlungssache. Die Vereinbarung solltest du dann unbedingt einhalten.

Falls du insgesamt überschuldet bist, macht eine Ratenvereinbarung evtl. keinen Sinn. Dann wäre eine Schuldnerberatung zu empfehlen.

Wenn du unsicher bist, kannst du auch hier anonym die Gesamtsituation mit Zahlen darstellen. Je nach Vollständigkeit der Infos wirst du kompetente Ratschläge bekommen.

Das klärst du am besten mit dem Gerichtsvollzieher. Der kann dann mit den Gläubigern verhandeln

Hallo Mexxy,

der Gerichtsvollzieher wurde mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Er ist Dein Ansprechpartner. Eine Ratenzahlung ("gütliche Einigung") ist aufgrund § 802 b ZPO möglich, sofern der Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht a priori ausgeschlossen hat oder ihr unmittelbar nach deren Vereinbarung mit dem GV nicht widerspricht. Die Rückzahlungsdauer soll demnach 12 Monate nicht überschreiten. Vereinbarungen bis einschließlich 12 Monate werden in der Regel ohne weiteres vom GV akzeptiert, wobei er üblicherweise einen Sofortanzahlung vereinnahmt.

Beste Grüße

itasca

Beim Gerichtsvollzieher kannst du nur 6 Monate raten zahlen, dann muss es abgezahlt sein.

der Gläuber wird es wohl nicht mehr können (da hab ich keinen Plan von)

Anwalt, ginge, wird aber sicher teuer, der will schließlich auch bezahlt werden.

Das einfachste ist mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung zu vereinbaren.