Rechnungs- bzw. Mahnungsverzug wegen Abwesenheit?

10 Antworten

Hättest du eine Einzugsermächtigung wäre das Problem nicht aufgetreten.

Des weiteren hat man dafür Sorge zu tragen, dass Post einen erreichen kann- regelt man bei längerer Abwesenheit entweder durch einen Nachsendeantrag (kostenpflichtig) oder eine Vertrauensperson, die den Briefkasten leert und mit deiner Zustimmung bestimmte Briefe öffnet.

Damit hättest du das vermeiden können, so wirst du die 5,-- Euro zahlen dürfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Und warum sollte nun der Gläubiger darauf achten müssen ob und wann Du wie lange abwesend bist? Grundsätzlich hat man dafür zu sorgen, dass Schriftverkehr regelmäßig zur Kenntnis genommen wird. Dass dies rechtlich so geregelt ist, ist auch nachvollziehbar.

Übersehe auch nicht, dass Zahlungerinnerungen, Mahnungen usw. ja schon ein Versäumnis seinerseits vorangegangen ist.

Du vermengst nun rechtliches mit gesellschaftlichem Umgang mit Problemen. Hier rächt sich leider, dass zu Viele irgendetwas behaupten, so dass Gläubiger grundsätzlich von einer Ausrede ausgehen.

Ergo: Zahle die 5 EUR und sei froh, dass da keine folgenreichere Frist verstrichen ist.

Die Firma

Nix Firma. Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Wer ist hier die rechtliche Lage?

Über deine Angelegenheiten musst du Übersicht haben. Bei längerer Ortsabwesenheit musst du jemanden bestimmen, der dies für dich übernimmt. War dir dies unmöglich, so kannst du u.U. Wiedereinsetzung inden vorigen Stand beantragen.

Der unerwartete Todesfall ist eine Ausnahmesituation und Belastung.

Das ändert aber leider nichts daran, dass Du Deine Rechnung bezahlen und Deine Post lesen musst. Es erwartet niemand, dass Du über Deine Abwesenheit informierst, aber umgekehrt erwartet man, dass Du Deinen Verpflichtungen nachkommst.

Ein Todesfall (außer es ist der eigene) ist keine Begründung um 2 Monate keine Post zu lesen. Wenn Du länger nicht zu Hause bist, musst Du Dir die Post nachsenden lassen oder jemand beauftragen, der sich darum kümmert.

Was wäre denn, wenn ein wirklich wichtiger Brief dabei gewesen wäre? Vielleicht eine Vorladung vom Gericht. Dann wäre Dein Problem jetzt deutlich größer als € 5,00