Wie hoch DARF eine BU-Versicherung sein?

12 Antworten

Die Bank hat im Prinzip Recht, geht aber in der Sache fehl. In der Tat gilt bei der BU gem. VVG, dass sich der Versicherte bei Bezug der BU Rente nicht besser stellen darf als bei Nichtbezug (was auch logisch ist). Dazu setzen die Unternehmen unterschiedliche Höchstwerte fest, die zwischen 60% und 85% des Nettoeinkommens liegen. 93% ist aber in jedem Fall unrealistisch, und führt nur zu sinnlos hohen Beiträgen des Versicherten, die er im Bezugsfall ggfs. nicht erstattet bekäme. Eine Absicherung sollte zwischen 70% und 80% liegen; sie muss aber nicht bei 70% enden.

Nachtrag: meine Auskunft ist diesbezüglich veraltet. In der Reform des VVG 2008 wurde das Bereicherungsverbot für die BU aufgehoben. Stattdessen wird jetzt aber durch die Gesellschaften in den Annahmerichtlinien geregelt, bis zu welcher Höhe des Nettoeinkommens eine BU-Rente vereinbart werden kann. Insofern ändert die geltende Rechtslage nichts an der faktischen Negierung eines Überversicherung.

NB.: Man kann auch darüber philosophieren, ob die frühere gesetzliche Regelung nicht verbraucherfreundlicher war. Denn jetzt legen die Versicherer tw. je Berufsgruppe (und somit nach Versicherungsfallwahrscheinlichkeit) entsprechend niedrige Maximalwerte vor. Eine Verbesserung vermag ich hier nicht zu erkennen.

hallo,

laut Berufsausbildung wird der Beadrf anhand einer Versorgungslücke zwischen deinem nettoeinkommen und der vollen erwerbsmiderungsrente errechnet. da die bedingungen der gesetzlichen erwerbsminderungsrente seit 2001 sehr schlecht geworden sind, ist es empfehlenswert nahe dem nettoeinkommen abzusichern, demzufolge bist du mit 93% des Nettoeinkommens sehr gut abgesichert. lediglich die qualität des versicherers wäre überprüfenswert.

desweiteren verzichte einfach auf eine versicherungsberatung durch die bank.

http://www.youtube.com/watch?v=nitK-yS7dGM

viele versicherer achten darauf, dass nicht mehr wie 70-90% des Bruttoeinkommens abgesichert wird. Demzufolge liegst du im Zielkorridor.

Beste Grüsse

dickie59

Was ist denn die DVB (ich kenne eigentlich fast alle BU-Anbieter) oder hab ich heute früh einen Hänger im Hirn ?

Die VR-Bank soll sich mal beruhigen, die brauchen gar nicht so schockiert tun. Ich sichere beim Kunden auch oft das Netto ab, weil genau DIESES Geld fehlt, wenn der Kunden BU wird. Es gibt zwar eine Prüfung im Antrag mit Abfrage des Einkommens, aber die dient eher dazu, dass der Kunden nicht 2.000 absichert, wenn er nur 1.000 verdient. Gesetzlich gibt es kein Bereicherungsverbot bei BU-Leistungen.

Die BU wird auf keinen Fall gekündigt, was soll dieser dämliche Ratschlag. Und sowas sollen seriöse Kollegen meines auch ehemaligen Arbeitgebers sein ? Lass die BU so wie sie ist und fertig ! Im Internet wirst Du dazu auch nichts finden, das Internet ist nicht das Allheilmittel für alle Fragen des Lebens !

DBV - Deutsche Vermöges Beratung. Die BU ist bei der Aachen Münchner. Aber das lief alles über die DBV

@Newbie226

Ach, die DVAG (Deutsche Vermögensberatung AG). Wars ein (ehemaliger) Kollege, (ehemaliger) Schulfreund, aktueller Freund... denn nur so arbeiten die.

Die DVAG ist gebundener Alleinvermittler für die AachenMünchener. Und die wiederum kenne ich in Sachen BU seit 12 Jahren. Würde ich für mich nicht kaufen. Nicht wegen der Bedingungen und nicht wegen des Preises. Gibt es nicht inzwischen genügend einschlägige Internetseiten, Presse und Internet-Erfahrungsberichte zur DVAG ?

Es gibt die Vertragsfreiheit - wenn Du es Dir leisten kannst, kannst Du auch eine BU-Versicherung in Höhe von 200 % des Nettolohnes abschließen. Da gibt es keine Vorschriften. Üblich sind 75 % - aber man sollte selber berechnen, ob das reicht. Gerade junge Berufsanfänger würden damit vermutlich nicht über die Runden kommen. http://www.bu-absicherung.de/hoehederbu.htm

Vorschriften gibt es nicht, aber die meisten Anbieter verweigern bei 200% die Annahme des Antrags, weil sie intern keine Bereicherung wollen.

Hallo, mache da bei R+V die Finanzierung, wenn diese euch entgegenkommt, aber was da erzählt wird in Versicherungen ist schon bei BU nicht richtig. Außerdem hat Finanzierung nichts mit den Versicherungen zu tun. Höchstens sie fordern einen RisikoLV, Nachweis bzw. eine WG Versicherung. Den Einblick in die Versicherungen und deren Leistungen ist nur Geschäftpolitik. In der neuen VVG gibt es keine Begrenzung oder Überversicherung zur BU. Dann dürfte kein Hartz 4 oder Geingverdiener eine entsprechende BU, z.B. 1000€ nicht abschließen oder besitzen. Studenten, Schüler, Hausfrauen können schon bis 1000€ versichert werden.Die Einschränkungen kommen von den Anbietern selber. Bei Antragstellung ab bestimmte BU Höhen werden Nachweise gefordert, bzw nach dem Einkommen gefragt . Mir wurde das so erklärt, das die Rückversicherer keine zu starke Überversicherung der Kunden möchten. Das was mit der Versicherung vereinbart ist muss sie im Leistungsfall auch zahlen. Sonst hätten in den Antragsunterlagen Begrenzungen usw. klar definiert werden müssen. In der VVG(Versicherungsvertragsgesetz) §§172- 177 ist alles für BU geklärt. Gruß constein