Gerichtskosten muss man zahlen?

8 Antworten

Wenn sie den Antrag gestellt hat und er nicht der Vater ist, sehe ich keine Veranlassung, warum er etwas zahlen sollte! Gruss Norbert

Meines Wissens ist des im Gerichtskostengesetz so vorgesehen.

Dein Freund hätte beim Anhörungstermin den Antrag stellen müssen, dass die Antragstellerin die Kosten alleine zu tragen hat, nachdem dies wohl ein falscher Verdacht ihrerseits war.

Er könnte ja n u r gegen den Kostenausspruch ein Rechtsmittel einlegen (siehe Rechtsmittelbelehrung bei der Entscheidung beigeheftet).

Wenn er außerhalb der berechneten Empfängniszeit ihr "beigewohnt" hat, hätte er evtl. gute Chancen, dass er von den Kosten wegkommt.

Er soll sich mal bei Gericht erkundigen, ob er nicht die Kosten vom** tatsächlichen ** Vater später geltend machen kann.

hat sie einen Antrag gestellt zwecks Vaterschaftsanfechtung

Wohl eher ER hat ER den Antrag gestellt!!

weil sie zu dumm ist ihn nicht als Vater anzugeben!

weshalb dann eine Vaterschaftsanfechtung; muss man das verstehen?

souris1991 
Fragesteller
 17.01.2015, 17:50

Nein sie nicht er

So einfach ist das auch nicht. Wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren, wird er automatisch als gesetzlicher Vater eingetragen, deshalb mußte sie es ja auch anfechten. Und dein Freund kann doch zufrieden sein, dass sie das gemacht hat, sonst hätte er auch noch Unterhalt zahlen können. Das sollte ihm die Hälfte der Gerichtskosten wert sein.

Er kann diese Kosten vom tatsächlichen Erzeuger einfordern.