Berlin Bestattungskosten zahlen, obwohl Erbe ausgeschlagen?
Hilfe liebe Juristen! Wenn man ein Erbe ausschlägt, muss man trotzdem die Bestattungskosten übernehmen? Der Verstorbene lebte in Berlin. Er war mein Vater, aber seit 25 Jahren waren meine Eltern wegen seiner schweren Alkoholerkrankung geschieden und wir hatten fast nie Kontakt. Da er vermutlich nur Schulden hinterlässt schlage ich am Montag das Erbe beim Notar aus. Jetzt habe ich aber einen Brief vom Sozialamt in Berlin bekommen, dass ich, wenn ich die Bestattungskosten nicht zahlen will, ich alle meine Finanzen offen legen muss, um zu beweisen, dass ich es nicht kann. Das will ich aber nicht. Außerdem muss doch der Erbe die Kosten übernehmen. Und das bin ich doch dann nicht. Er war zwar biologisch mein Vater aber sonst auch nichts. Ich bin total verzweifelt. Ich weiß, jedes Bundesland hat sein eigenes Bestattungsgesetz. Wie ist es in Berlin?
Danke im Voraus.
8 Antworten
Wenn Du das Erbe noch nicht ausgeschlagen hast, was 6 Wochen nach Kenntnis der Erbschaft erfolgen müßte, bist Du noch Erbe und vepflichtet, die Begräbniskosten zu bezahlen. Auch wenn Du ausgeschlagen hast, kannst Du noch als naher Verwandter vom Sozialamt in die Pflicht zur Zahlung genommen werden, wenn kein andere Erbe zur Verfügung steht als der Staat.
Dann gibt man eine EV und zahlt nichts.
Erbe ausschlagen Muss ich zahlen obwohl ich das Erbe ausschlage?
Wenn nicht alle Angehörigen das Erbe ausschlagen, muss der verbliebene Erbe die Kosten tragen. Bedenken Sie hierbei, dass Sie eine Frist zum Ausschlagen des Erbes haben. Diese beträgt 6 Wochen ab Kenntnisnahme des Erbfalles.
Sollten alle Angehörigen ihr Erbe ausschlagen, bedeutet das nicht, dass die Kosten nicht mehr von diesen getragen werden müssen. Sollte die Gemeinde oder die Stadt die Beisetzung bereits beauftragt und die Kosten getragen haben, können diese von den sogenannten Totenfürsorgeberechtigten zurückverlangt werden. Kosten unzumutbar Ich bin kostentragungspflichtig aber kann die Kosten nicht zahlen
Was ist zu tun, wenn Sie kostentragungspflichtig sind, aber kein Geld haben, um die Kosten der Bestattung zu zahlen? In diesem Fall können Sie eine Sozialbestattung beantragen. Wenden Sie sich dafür an das zuständige Sozialamt. Für den Antrag werden unter anderem Gehalts- sowie Vermögensnachweise von Ihnen und Ihrem Ehe- oder Lebenspartner benötigt.
Das Sozialamt war wohl sehr voreilig. Du gehst ja erst am Montag zum Notar und schlägst das Erbe aus.
Gerne....leider war ich zu langsam, sonst hätte ich noch die Quelle angegeben. Klar hat der Onkel deinen namen angegeben, weil du der direkte Nachkomme bist.
Guck dich nach einer möglichst billigen Bestattung um.
Aber was macht ausgerechnet MICH zum Totenfürsorgeberechtigten?
§ 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 BestG BE :-)
G imager761
Vielen Dank.
Es ist unglaublich. Mein Vater hat nie einen Pfennig für mich bezahlt. Und ich sitz hier mit meinem 7monatigen Baby und meinen 700 Euro Elterngeld und muss einen Mann bestatten, der nur Leid über die Familie gebracht hat. Danke Vater Staat.
Danke Vater Staat.
Wie kann man in ein und demselben Satz sagen, dass man 700 € mtl. (!) Geld vom Staat erhält und sich dann im selben Augenblick noch zu erdreisten, sich über den ach so ungerechten Staat zu echauffieren?!
Sehr gute Antwort hier im Übrigen, DH.
Die 700 Euro Elterngeld sind keine Sozialleistung, sondern anteiliger Lohnersatz. Ich habe immer gearbeitet, tue es jetzt (indem ich mein Kind versorge) und werde es auch nach der Elternzeit tun, wenn ich zurück in den Job gehe.
Und ich weiß nicht, was das Ausrufezeichen neben den 700 Euro soll. Als wäre es so wahnsinnig viel, für eine Erwachsene und einen Säugling. Im Vergleich dazu kostet ein Krippenplatz für ein Baby den deutschen Staat etwa 1500Euro im Monat.
Die Beerdigung wird aus der Erbmasse bezahlt.Wenn da nichts zu holen ist sind sie als Kind verpflichtet die Beerdigung zu bezahlen auch wenn sie das Erbe ausschlagen. Dabei spielt es keine Rolle wie eng das Verhältnis zu ihrem Vater ist oder war. Bevor das Sozialamt einspringt müssen sie offenlegen wie ihre finanziellen Verhältnise sind. Wer soll es den ihrer Meinung bezahlen??
Hallo,
als Sohn bist du vor dem Bruder des Verstorbenen Bestattungspflichtig. Das sagt das Bestattungsgesetz aus....es ist auch egal ob du das Erbe ausschlägst oder nicht....als Sohn bist du dran...
Sollte der Bruder das Erbe annehmen und soviel Geld da sein das davon die Bestattung gezahlt werden kann, dann kannst du die Kosten beim Bruder geltend machen.....erst was nach Abzug der Bestattungskosten noch an Vermögen da ist zählt zur Erbmasse....
Du wirst da nicht drumherum kommen, auch wenn ihr seit vielen Jahren keinen Kontakt hattet....
§ 16
Tatsächlich sind die Angehörigen im Rahmen ihrer Unterhaltsfähigkeit, d. h. regelmäßigen Einkünften oberhalb des Sozailhilferegelsatzes und abzügl. ihres Selbstbehaltes zur anteiligen Kostenübernahme der Beerdigungskosten verpflichtet, wenn der Nachlass die nicht hergibt.
Auf deinen Kontakt kommt es nicht an, auch nicht, wer den Bestatter beauftragte. Derjenige, der die Bestattung verlanlasste, sei es ein Verwandter oder das Sozialamt, wird dich also als Vorrangig Verpfloichteter über die verauslagten Kosten entsprechend in Anspruch nehmen, auch wenn du den Nachlass fristgerecht ausschlägst.
Geregelt ist das in §§15 ff. BestG, BE.
G imager761
Danke vorerst für die Antwort.
Wie wäre es, wenn ich mich umgehend von jemand anderem adoptieren lasse? Meine Mama ist schon seit 20 Jahren mit meinem Stiefvater verheiratet und das stand schon immer mal im Raum. Da ich aber die Zustimmung von meinem leiblichen Vater gebraucht hatte und der nicht aufzufinden war, ging es bisher nicht.
Also. Was wäre, wenn ich mich nächste Woche von meinem Stiefpapa adoptieren lasse? Muss ich dann trotzdem die Bestattung von meinem leiblichen Vater zahlen? Er ist Ende Januar verstorben und die Urne wird in etwa 2 Wochen beigesetzt. Beauftragt hat die Bestattung mein Onkel.
Danke im Voraus.
Egal wer die Beerdigung bezahlt hat,der wird auf Sie zurück greifen,da sie das leibliche Kind sind.Eine Adoption wird da nichts nützen.
Lieber Ratgeberheld, ich muss nochmals nachhaken, denn du bist der einzige, der das Stichwort Unterhaltspflicht einbringt.
Ich habe viel zu dem Thema gelesen. Kurz zusammengefasst: Gemäß § 1968 BGB gilt: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers“. Bin ich aber nicht, da ich ausgeschlagen hab. Das machen sicher alle, daher gibt es keinen Erben mehr. Sind die Beerdigungskosten vom Erben nicht zu erlangen, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB). Die Unterhaltspflicht ergibt sich aus § 1606 Abs (1) "Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig".
Aaaaaaaber, wie du schon schreibst,
im Rahmen ihrer Unterhaltsfähigkeit, d. h. regelmäßigen Einkünften oberhalb des Sozailhilferegelsatzes und abzügl. ihres Selbstbehaltes zur anteiligen Kostenübernahme der Beerdigungskosten verpflichtet
Ich verdiene weiß Gott nicht so viel, als dass ich meinem Vater hätte Unterhalt zahlen können. Mein derzeitiges Elterngeld in Höhe von 700,- lässt ja auf mein bisheriges Einkommen schließen. Gelte ich dann überhaupt als "unterhaltspflichtig"?
Und wo wir schonmal dabei sind: Mein Mann zählt da gar nicht rein, oder? Er ist weder Erbe, noch Abkömmling, noch bestattungs- oder unterhaltspflichtig. Es zählt doch nur mein Einkommen und Vermögen, oder?
Danke Danke Danke
wie ging das aus?
Danke. Das hab ich auch schon online gefunden. Aber was macht ausgerechnet MICH zum Totenfürsorgeberechtigten?
Mein Onkel (sein Bruder) hat die Bestattung beauftragt und sich um alles gekümmert, ist dann zum Amt gegangen und hat meinen Namen genannt.