Gericht,Schulden

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast eine " Anzeige " gemacht ?? Oder eine Klage eingereicht ?? Oder Mahnbescheid ?? Was bitte GENAU ????

Eine Strafanzeige kostet dich nix. Allerdings wirst du damit auch nicht dein Geld wieder kriegen. Bei der Strafanzeige wird normalerweise nur die strafbare Handlung als solche bestraft. Da läuft ein Strafverfahren. Das kostet nix. Wenn du das über einen Anwalt machst, mußt du erst mal den Anwalt selber zahlen. Evtl. kannst du diese Kosten beim Schuldner geltend machen (z.B. mit einem Klageverfahren).

Dein Geld bekommst du nur wieder, wenn du eine Klage einreichst oder so. Damit könntest du im Falle einer Verurteilung den Menschen pfänden lassen. Mit einem vollstreckbaren Titel sogar praktisch ewig. Lohnt sich also, wenn du die Hoffnung hast, daß dieser Mensch vielleicht in einigen Jahren mal Geld haben wird. Lohnt sich nicht, wenn du vermutest, daß der nie Geld haben wird. Hier mußt du praktisch erst mal alles zahlen, den Anwalt, die Gerichtskosten.

Wenn jemand zum Zeitpunkt der Vertraglichen Verpflichtung schon wußte, dass er dies nicht erfüllen kann kannst Du eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Dann kommt auf den Betroffenen ein Strafverfahren zu. Zivilerechtlich kannst Du gegen den Betroffenen eine Mahnbescheid erwirken in dem Du in ein Schreibwarenfachgeschäft gehst und Dir ien Vordruck für eine Mahnbescheid kauft. Diesen sendest Du dann an das Zentrale Mahngericht in Deine Bezirk. Nach dem Eingang eines Vorschusses wird den Betroffenen dann der Mahnbescheid zugestellt. Legt er innerhalb von 2 Wochen nicht dagegen Einspruch eine kannst Du einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Dieser kann dann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Durch eine Mahnbescheid kommen wesentlich weniger Kosten auf Dich zu als bei einer Zivilklage vor Gericht, auch die Mitwirkung eines Anwaltes ist hier nicht notwendig. . Einziges Problem ist hier wenn der Betroffene innerhalb von 2 Wochen der Forderung im Mahnbescheid wiederspricht gibt es dennoch eine Gerichtsverhandlung, ansonsten erreichst Du hier Kostengünstig einen Vollstreckbaren Titel.

barbiebaby 
Fragesteller
 22.12.2011, 20:55

aber mein Anwalt hat gesagt dass wenn er kein Geld hat kann er nichs bezahlen, das heisst ich muss für alles zahlen.oder stimmt das nicht?

Schlauerfuchs  22.12.2011, 22:48
@barbiebaby

Ja, Du mußt selbst die Gebühr für den Mahnbescheid zahlen, aber diese ist sehr gering und wenn aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid wird kannst Du die Forderung in dieser Sache dann 30 Jahre lang vollstrecken. Auch muß er dann Auskunft über sein Vermögen machen. Dies ist kostengünstiger als eine Klage per Anwalt.

Ja, musst Du. Du mut sogar einen Vorschuss leiten, bevor das Verfahren eröffnet wird...

was wird dann mit dem den ich Angezeigt habe?der schuldet mir Geld, hat aber keinz. Ich muss die ganze Kosten übernehmen und was bezahlt er dann??

Auf den eigenen Anwaltskosten wirst Du sitzenbleiben, wenn der Beklagte mittellos ist.