Anwaltskosten übernehmen wenn Klage fallen gelassen wurde?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Strafverfahren ist ein Verfahren Staat gegen Bürger. Im Falle eines Freispruches muss die Staatskasse daher die gesetzliche Vergütung des Verteidigers übernehmen. Das gilt nicht, wenn es überhaupt nicht zur Eröffnung des Hauptverfahrens kommt, sondern das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt wird. In diesem Fall bleibt der Beschuldigte meist auf seinen Kosten sitzen. Nur in Ausnahmefällen können diese z.B. vom Anzeigeerstatter zurückgeholt werden.

sie muss ihre eigenen Anwaltskosten übernehmen. Auf die Nachricht des Gegners braucht sie nicht reagieren. Das wäre genauso, wenn ich dir jetzt schreiben würde, du sollst mit 1000 €uronen überweisen. Wenn der gute Mann das Geld haben will, soll er klagen. 

Nein. 

Das legt im Zweifelsfall das Gericht fest. Und da es zu keiner Anklage gekommen ist, braucht sie auch nichts zu zahlen. 

Der kann schreiben, was er will. Es war schließlich sein Privatvergnügen, dass er sich einen Anwalt genommen hat. 

Ronox  16.07.2016, 19:07

Das Gericht legt hier überhaupt nichts fest, denn es war nicht einmal involviert.

Virginia47  16.07.2016, 19:09
@Ronox

Habe ich doch gesagt, oder? 

Nein, das Opfer muß nicht die Anwaltskosten des Beschuldigten zahlen.

Gast097646  21.08.2019, 21:26

und wie sieht es aus wenn der Beschuldigte rechtskräftig verurteilt wird ?

Muss der Beschuldigte dann die Anwaltskosten des Opfers zahlen ? In jedem Fall ?