Wer trägt die Anwaltskosten bei einer Scheidung?
Hallo in die Runde. Mein Trennungsjahr ist im September um. Ich war bereits beim Anwalt, der hat mir ausgerechnet, dass die Anwaltskosten für meine Scheidung bei rd. 1.800 € und die Gerichtskosten bei rund 550 € liegen. Prozesskostenhilfe kann ich nicht beantragen, dafür verdiene ich mit 1.500 € (netto) zu viel. Da ich die Trennung wollte, meint nun mein Noch-Ehemann, dass ich auch alle Kosten tragen darf. Beim Gericht habe ich mich schon erkundigt und die Gerichtskosten werden 50/50 aufgeteilt, nur die Anwaltskosten muss wohl jeder selber tragen. Ist das echt so? Wenn mein Noch-Ehemann meint, er möchte seine Hälfte der Anwaltskosten nicht tragen und bleibt halt im Zweifelsfall verheiratet, muss ich dann, wenn ich die Scheidung will, in den sauren Apfel beißen und die Anwaltskosten alleine tragen? Ohne Anwalt geht es ja leider auch nicht, man braucht einen. Da wir einen Ehevertrag haben, in dem schon alles geregelt ist, gibt es keine strittigen Punkte. Hat jemand Erfahrung damit? VG
16 Antworten
"Jeder Ehegatte trägt die Kosten seines Anwalts allein.
Das gilt auch für einvernehmliche Scheidungen. Denn ein Anwalt darf nie im Scheidungsprozess beide Eheleute vertreten, auch nicht wenn sich die Eheleute über alles einig sind. Dass beide Eheleute "zusammen" einen Anwalt haben ist deshalb unmöglich.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es freilich aus, dass nur einer der Eheleute einen Anwalt hat, nämlich derjenige Ehegatte welcher die Scheidung einreicht. Der andere Ehegatte, der der Scheidung zustimmt, braucht keinen eigenen Anwalt. Das ändert indes nichts daran, dass der Anwalt einzig und allein der Anwalt des ersten Ehegatten ist. Deshalb schuldet einzig und allein der erste Ehegatte die Anwaltskosten. Will er, dass sich der andere Ehegatte an diesen Kosten beteiligt, so muss er dies extra mit ihm vereinbaren."
http://www.scheidung-online.de/scheidung-kosten/kosten-wer/scheidungskosten-ehegatten.php
nein ihr bleibt nicht ewig verheiratet: wenn du den scheidungsantrag stellst und das trennungsjahr vorüber ist, könnt ihr geschieden werden. der antragsgegner (dein mann in diesem fall) braucht hierfür keinen anwalt. demnach muss er auch keine anwaltskosten bezahlen. da du deinen anwalt mit der scheidung "beauftragst" (oder beauftragen musst, denn ohne geht es nicht), trägst auch du die kosten für deinen anwalt.
Warum sollte er sich an deinen Anwaltskosten beteiligen?
Entweder er nimmt sich seinen eigenen Anwalt, dann hat er auch Kosten oder er nimmt sich keinen Anwalt, dann hat er keine Anwaltskosten.
Du hast deine Anwaltskosten so oder so, wenn die Sache eben doch nicht einvernehmlich läuft.
Also: Wir haben einen Ehevertrag, in den bereits alles geregelt ist. Aber für eine Scheidung braucht man mindestens einen Anwalt, der den Antrag bei Gericht einreicht. Den hätte ich, der muss auch nix machen außer diese Scheidung formell durchführen. Wir sind uns ja einig mit allem. Ich sehe nur nicht ein, warum ich die Kosten des Anwaltes alleine tragen soll, wo wir doch beide etwas davon haben, nämlich die Scheidung. Wenn mein Ex könnte, würde er sich auch um die Gerichtskosten drücken, das kann er aber nicht. Aber um die Anwaltskosten - nach den ganzen Antworten, die ich hier lese - anscheinend schon.
Es wird hier immer von MEINEM Anwalt gesprochen. Wir brauchen halt EINEN Anwalt für die Scheidung, und da mein Ex sich nicht bewegt, weil er diese Kosten nicht zahlen möchte, muss ich EINEN Anwalt für UNSERE Scheidung beauftragen, den ich dann aber wohl alleine zahlen werde.
Nein, es handelt sich um Deinen Anwalt, der für Dich den Scheidungsantrag stellt.
Wir sind uns ja einig mit allem<
na anscheinend seid ihr euch ja nicht in allem einig... zumindest nicht, was die scheidung und die damit verbundenen kosten angeht
wo wir doch beide etwas davon haben, nämlich die Scheidung>
man könnte meinen, dass du nur etwas von der scheidung hast, dein mann da aber keine veranlassung für sieht... aber das steht auf einem anderen blatt - darum gehts hier nicht
richtig: der antragsteller (DU allein!) beauftragt den einen notwendigen anwalt. ihr könnt nicht beide "antragsteller" sein. wer wäre dann der antragsgegner?
Einfach und unkompliziert unter www.scheidungskostenrechner.Info Scheidungskosten , Anwaltskosten und Gerichtskosten selber berechnen.
Die Anwaltskosten bei einer Scheidung trägt jeder Ehegatte für sich selbst, die Gerichtskosten werden hingegen genau zur Hälfte geteilt.
Die einzige Ausnahme, wann das nicht so ist, stellt das Modell der einvernehmlichen Scheidung dar. Hier treffen die Ehegatten untereinander eine Vereinbarung, wie sie die Kosten eines von ihnen gemeinsam beauftragten Anwalts untereinander aufteilen.
wenn ich die Scheidung will, in den sauren Apfel beißen und die Anwaltskosten alleine tragen?
Ja, du musst deinen Anwalt bezahlen. Dein Ehemann muss selbst entscheiden, ob er sich einen Anwalt nimmt oder nicht. Wenn ja, dann muss er ihn auch bezahlen.
...oder, er kommt halt vergleichsweise günstig davon und ich muss den Bärenanteil, nämlich die Anwaltskosten, tragen...
Es wird hier immer von MEINEM Anwalt gesprochen. Wir brauchen halt EINEN Anwalt für die Scheidung, und da mein Ex sich nicht bewegt, weil er diese Kosten nicht zahlen möchte, muss ich EINEN Anwalt für UNSERE Scheidung beauftragen, den ich dann aber wohl alleine zahlen werde.
Der Mann ist Dein Anwalt, da er (nur) Deine Interessen vertritt. Er stellt für Dich Deinen Scheidungsantrag.
In Ehesachen werden die Kosten in der Regel gegeneinander aufgehoben. Das heisst, jeder zahlt seine eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten zur Hälfte. Gemeinsam könnt ihr keinen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragen. Zumindest offiziell nicht. Bei der einvernehmlichen Scheidung schuldet daher die Kosten, wer den Anwalt beauftragt hat. Untereinander könnt ihr aber natürlich alles mögliche regeln.
Nein, bei Scheidungen gibt es keine Schuldfrage mehr, die Gerichtskosten gehen 50/50, die Anwaltskosten traegt jeder selbst. Wenn jemand es nicht zahlen kann, weil er zu wenig verdient, gibt es Prozesskostenhilfe.
Theoretisch, wenn man sich einig ist, kann man auch nur einen Anwalt nehmen, der beide beraet und dann nimmt sich der andere einfach keinen Anwalt, erklaert nur, dass er damit einverstanden ist und dann geht es auch ohne Anwalt durch. Auch wenn Anwaltszwang herrscht, kann man niemanden zwingen, sich einen zu nehmen. Ist aber nur bei Unstrittigkeit ratsam.
Ich wurde auf diese Weise geschieden, ich habe die Scheidung eingereicht, wir hatten ein gemeinsames Gespraech bei meinem Anwalt, das Trennungsjahr haben wir gemeinsam einfach festgelegt (beide behauptet, dass wir bereits seit einem Jahr getrennt leben in der gemeinsamen Wohnung am Anfang) und er hatte keinen Anwalt bei der Scheidung. Meine Anwaltskosten haben wir uns dann geteilt. (vertraglich festlegen).
Der Anwalt darf einem dazu nicht raten und auch nicht offiziell wissen, dass das Trennungsjahr nicht eingehalten wurde, und auch nicht, dass man so den zweiten Anwalt spart, das muss man unter sich ausmachen. Er weiss das zwar alles, aber man redet nicht drueber.
Das habe ich befürchtet :-( Wenn er sich also nicht freiwillig an den Anwaltskosten beteiligt, dann bleiben wir für immer und ewig verheiratet, es sei denn, ich gebe (mal wieder) klein bei und bezahle, um wieder "fei" zu sein. Danke für die Antwort!