Gerichtlicher Mahnbescheid zu Betriebskostenabrechnung / Mietrechtsanwalt in Magdeburg

5 Antworten

Die Forderung muss innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Auch wenn diese angefochten werden. Hier hilft nur Zahlung unter vorbehalt. Der Mahnbescheid ist demnach zur Recht erfolgt. Wenn jetzt etwas bestimmtes und schlüssiges angefochten wurde und der Rest bezahlt wurde, dann kann man eine Teilzahlung vornehmen. Für den Widersprochenen Teil besteht dann kein Grund für einen Mahnbescheid.

Der Mieterschutzbund ist immer eine gute Anlaufstelle.

Interesierter  28.02.2014, 14:24

Die Forderung muss innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Auch wenn diese angefochten werden.

Das ist nicht korrekt. Eine Rechnung ohne entsprechende Nachweise ist nicht prüfbar und eine nicht prüfbare Rechnung kann zurückgewiesen bzw. die strittigen Punkte/Beträge können einbehalten werden. Hierzu muss jedoch der Rechnung widersprochen werden. Eine einfache Anforderung der Belege reicht nicht aus.

Es ist schade, dass wir nicht wissen, inwieweit die Forderungen unberechtigt sind oder im Grundsatz berechtigt, nur nicht belegt oder gar anfangs nicht belegt, aber die Belege nachgereicht wurden.

xAdmiralAckbarx  28.02.2014, 17:46
@Interesierter

Sry, sehe gerade selbst dass ich mich falsch ausgedrückt habe. Hab mich ja quasi selbst widersprochen in meinem Beitrag. Sollten lediglich die Nachweise angefordert werden und nicht schlüssig Widersprochen werden, darf keine Teilzahlung vorgenommen werden oder gar die komplette Zahlung abgelehnt werden.

Geh am Besten zum Mieterschutzverein - das gibts sicher auch bei Euch. Ist zwar nicht kostenlos (ich hab ca. 25 Euro Eintrittsgebühr + 25 Euro für alles Schriftliche bezahlt und zahle monatlich 3 Euro), aber da wird Einem echt geholfen. Da sitzen auch Anwälte.

http://www.deutscher-mieterbund.de/index.php?id=4101

Da kannst Du was raussuchen.

Bei mir ist inzwischen eine Nachzahlungsforderung aus dem 2009 (770 Euro) verjährt, weil mein Vermieter (Gagfah) einfach keine Unterlagen schickt.

Du meinst sicher, dass die Abrechnung nicht nachvollziehbar ist. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn sie formal nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. In dem Falle wäre die Abrechnung unwirksam und gälte als nicht erfolgt. Um formell korrekt zu sein, muss in der Abrechnung dargestellt werden: 1. Gesamtverbrauch, 2. Gesamtkosten, 3.Umlageschlüssel, 4. Anteilige Kosten des Mieters. Sind rein inhaltliche (rechnerische) Mängel vorhanden, ist der Mieter berechtigt, diese selbst zu korrigieren und die Differenz zu seinen Gunsten von der Nachzahlung ab zu ziehen. Den Restbetrag unter Vorbehalt zahlen. Denn der Mieter hat 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung gegen diese Einspruch einzulegen. Auf alle Fälle musst du innert 30 Tagen nach Erhalt Einspruch (per Einwurfeinschreiben) einlegen und Einsichtnahme in sämtliche relevanten Originalrechnungen und -bescheide verlangen. Verweigert der Vermieter das, ist die Nachzahlung nicht fällig. Unbedingt solltest du in deinem Mietvertrag nachschaun, welche Betriebskosten überhaupt zu bezahlen sind. Entweder sind diese aufgelistet oder zumindest muss auf §2 der Betriebskostenverordnung hingewiesen sein.

Die Beauftragung eines Anwaltes ist Vertrauenssache.

Dein Vorwurf, die Betriebskostenabrechnung sei undurchsichtig, kann ich schlecht einordnen. Von entscheidender Bedeutung ist, ob sie im Wesentlichen korrekt ist oder nicht. Wie du schreibst, wurden die entsprechenden Belege nachgereicht. Falls die Belege die Forderung stützen und die Kosten zurecht gefordert werden, wird dir und deinem Sohn ein Widerspruch wenig nutzen.

Ein Widerspruch macht nur Sinn, wenn du vor hast zu streiten und die Aussichten zu gewinnen, gut sind. Du hattest leider nicht geschrieben, welcher Betrag tatsächlich strittig ist. Weiter wissen wir nicht, ob dein Sohn eine Rechtschutzversicherung hat und wie der Versicherungsschutz - so es denn einen gibt - aussieht.

Jeder Anwalt muss von seinen Honoraren leben. Einen guten Anwalt wirst du nicht für einen Appel und ein Ei bekommen.

Dem Mahnbescheid kann dein Sohn natürlich widersprechen, das bedeutet dann aber, dass die Sache vor Gericht landet. Euch entstehen Kosten, der Gegenseite entstehen Kosten und das Gericht will auch bezahlt sein. Selbst wenn hier ein Vergleich herauskommt, lohnt sich das Streiten kaum, weil die gesparten Nebenkosten ganz schnell von Anwalts- und Gerichtskosten sowie den eigenen Auslagen aufgefressen werden.

Nun müsst ihr die Risiken abwägen und mit kühlem Kopf eine grundsätzliche Entscheidung treffen.

Was passiert, wenn wir einen Widerspruch einlegen?

Entweder eröffnet der Gläubiger dann das streitige Verfahren oder er lässt es gut sein.

Der Widerspruch ist fristgerecht einzulegen. Er sollte unbegründet sein, nur ankreuzen.