Wo Fahrrad abstellen?

8 Antworten

Hat der Nachbar seinen Ständer auf seinem oder auf dem von ihm exklusiv angemieteten Grund abgestellt? Dann kann er wohl über seinen Ständer verfügen, wie er will.

Hat er aber, ohne den Vermieter zu fragen, seinen Ständer einfach auf einen freien Platz im gemeinschaftlich zu nutzenden Grund gestellt, hat er kein Recht dazu, Euch die Nutzung seines Fahrradständers zu verwehren. Durch das Aufstellen auf dem Gemeinschaftsgrund, muss er auch akzeptieren, dass alle diesen Fahrradständer nutzen.

Eine endgültige Klärung kann wohl nur durch den Vermieter erfolgen. Dieser sollte erstens dafür sorgen, dass Schrotträder entfernt werden und zweitens sollte er dem Nachbarn mitteilen, dass er seinen Fahrradständer dort stehen lassen darf, aber dass dann bitte die Räder seiner Familie auch dort abgestellt werden und nicht am gemeinschaftlichen Ständer, der zum Haus gehört.

Kommt der Nachbar wieder mit dem Einwand, dass der gemeinschaftliche schließlich auch von ihm über die Miete mitbezahlt wird und er ihn deswegen auch nutzen darf, sollte der Vermieter ihn aber auffordern, seinen "Privatständer" wieder zu entfernen. Ich denke auf diesem Weg kann eine vernünftige Regelung herbei geführt werden. Aber das kann nur der Vermieter.

Der Fall ist doch klar. Es ist sein Ständer. Er trägt mit dieser Investition selbst dann noch zur Entspannung der Situation bei, wenn er teilweise auch die öffentlichen Ständer mitbenutzt. Wenn er nur einen Tag im Jahr seinen privaten Ständer nutzt, hat er mit seinem Geld bereits mehr getan als ihr anderen zusammen.

Du stehst ihm da also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch unbewaffnet entgegen.

Die Lösung liegt aber so wie so nicht darin einen Konflikt mit der einzigen Person zu suchen, die die Situation verbessert und zumindest für sich eine Lösung erarbeitet hat.

Die Lösung liegt wohl eher darin das Grundübel zu beseitigen. Fehlende öffentliche Ständer und die Fahrradleichen. Das sollte nun wirklich keine unlösbare Aufgabe sein.

Also wenn es auf dem Hof ist, der für alle nutzbar ist, kann man nicht seinen "eigenen" Fahrradständer aufbauen. Rede mal mit dem Vermieter. Wenn dein Rad sauber ist, kann man es auch mal ne zeitlang ins Zimmer stellen, falls du Platz hast. Zumindest so lange, bis das geklärt ist.

Da bekomme ich es doch nicht hoch.

@Shaokid

Sag deinem Vermieter, es gibt kein Platz mehr bei den Fahrradständern und ob er nicht paar Fahrradleichen entsorgen kann. Was bringen Fahrradständer, wenn es keiner mehr dort abschließen kann. Irgend eine Möglichkeit sollte es schon geben, ansonsten ist es zu einfach zum Klauen.

Wenn er den bezahlt hat kann er auch sagen das du deins dort nicht abstellen sollst. Vielleicht mal dem vermieter sagen das es fahrradleichen gibt. Da wäre auch wieder platz für andere räder.

Ich denke mal, wir reden hier von einem Mehrfamilienhaus oder einer entsprechenden Wohnanlage.

Ein Bewohner einer solchen Anlage oder eines solchen Hauses kann nicht einfach den Gemeinschaftsraum einer Aussenanlage mit Beschlag belegen, indem er einen Fahrrad Ständer aufstellt und sagt, "das ist meiner und den darf nur ich benutzen".

Die Nutzung der Aussenanlage eines Wohnhauses oder einer Wohnalage ist in der Hausordnung geregelt. Änderungen der Nutzbarkeit dieser Aussenanlage muss durch den/die Eigentümer beschlossen werden. Ein solches Blockieren bzw. in Beschlag nehmen des Gemeinschaftsraumes durch einen privaten Fahrradständer muss von dem/den Eigentümer(n) genehmigt werden. Eine solche Genehmigung hat er mit Sicherheit nicht. Du solltest ihn darauf hinweisen, bzw. den Nachweis anfordern, dass er seinen Fahrradständer dort aufstellen kann und ausschliesslich für sich in Anspruch nehmen darf.

Was er da macht grenzt an Hausfriedensbruch. Wenn es nicht gar schon Hausfriedensbruch ist. Das solltest du dir nicht gefallen lassen und den Hausverwalter zu einer Stellungnahme in der Angelegenheit veranlassen.

Im Hausflur darfst du dein Fahrrad nicht abstellen. weil Flure Fluchtwege sind, die nicht blockiert werden dürfen durch Gegenstände die da herum stehen. Das ist aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.