Gericht will Geburtsurkunde...Kopie oder Original?
Hallo,
habe vom Gercht eine Anordnung erhalten, um das Geld aus dem Konto von meinem verstorbenen Vater zu bekommen.
Es verlangt daher von mir eine Geburtsurkunde.
Frage: Original oder reicht eine Kopie?
(Sachbearbeiter zu diesem Fall im Urlaub...deshalb Frage hier im Forum gepostet)
Danke für die Antworten (Bitte nur ernstgemeinte Antworten, sonst Meldung beim Admin)
MfG
Taipan888
4 Antworten
Ich glaube, jetzt haben alle blöd-Antworter echt Angst. ;-S
Naja. Wenn Du vom Gericht nen Brief gekriegt hast, steht da irgendwas dabei wegen der Kopie?
Oft hat man ja für offizielle Sachen ne Vorgabe "Original oder beglaubigte Kopie". In diesem Fall könnte ich mir vorstellen,dass eine einfache Kopie nicht ausreicht.
Beglaubigen kann jede siegel-führende Stelle. Also eine Bank, das Bürgeramt, der Pastor. Das kostet aber eine Gebühr.
Wenn der Sachbearbeiter jetzt in Urlaub ist- vielleicht hast Du auf dem Biref die Nr. von der zentrale dort? Die können allgemeine Fragen ja beantworten. Und das hier ist eine allgemeine Frage.
Wenn´s pressiert, könntest Du ja auch erstmal eine normale Kopie vorlegen. und wenn sie dann sagen: ne, Original oder beglaubigte Kopie, dann kannst Du das immer noch nachreichen.
Und, wegen Original: nie einfach so verschicken! Gehts verschütt, ärgerst Du Dich schwarz.
Wenn du persönlich hingehst nehme das Original mit,dann können sie es selber kopieren.Aber nie Originale verschicken!!!!!
Sollten sie eine bglaubigte Kopie angefordert haben, müsstest du zuerst zum Amt es beglaubigen lassen.
Am einfachsten ist es perönlich mit dem Original hin zu fahren
da ist sicher ein original, zumindest aber eine beglaubigte kopie vonnöten...
Original oder beglaubigte Kopie