Gericht Einladung - Direkt Strafe?

4 Antworten

du hast sicher keine Einladung bekommen, sondern eine Vorladung. Und es wird ja auch der Zweck der Vorladung dort stehen. Also ob du Beschuldigter bist und deine Strafsache verhandelt wird. Wenn ja, kannst du natürlich verurteilt werden, wenn man dich als schuldig befindet.

Wenn mit ec-Karte bezahlt wurde kannst du das durch Kontoauszug zb beweisen. Da steht dann u.a. der Zahlbetrag und der Empfänger (also der Laden) drauf. Also ggfs Kontoauszug mitnehmen zum Gericht. Haste denn keinen Kassenbon von dem Kauf?

Abgesehen davon bekommst DU selbst sicher keine gerichtliche Vorladung, sondern deine gesetzlichen Vertreter (Eltern, Vormund etc).

Nein das muss ausgehandelt werden und das wird wohl kaum reichen also entspann dich und ruf nen anwalt an.

Ich würde mir einen Anwalt nehmen. Da Du vermutlich kein eigenes Einkommen hast, bezahlt der Staat den Anwalt (PKH Prozesskostenilfe).

Coolzernator  24.06.2014, 00:35

Den gestellten Anwalt muss man so oder so bezahlen, nur weil der gestellt wird,ist der noch lange nicht bezahlt.

Ronox  24.06.2014, 05:49

Er ist a) minderjährig und deswegen würde PKH allein schon wegen dem Unterhaltsanspruch gegen die Eltern in den meisten Fällen entfallen und b) gibt es in Strafsachen keine PKH.