Ist die Strafe vor Gericht geringer wenn das Ermittlungsverfahren länger dauert?

11 Antworten

Nein, diese Aussage ist nicht richtig. Die Strafe richtet sich nach der Schuld, nicht nach der Verfahrensdauer.

Nein, die Annahme ist falsch! Die Strafe richtet sich nach der im Gesetz für eine bestimmte Straftat vorgesehenen Strafe, nach den Tatumständen und der Rechts- und Beweislage und eventuell noch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

Die Ermittlungsbehörden sind personell unterbesetzt. Deshalb kommt es bei den Ermittlungen zu Verzögerungen. Die Länge der Ermittlungen hat auf das Strafverfahren keinerlei Einfluß. Es sei denn, dass im Laufe der langen Ermittlungen noch neue Beweise (z.B. Zeugen) auftauchen. Dann könnte sich sogar eine Strafverschärfung ergeben (siehe oben Rechts- und Beweislage).

Ja, grundsätzlich schon. Nicht bei Kapitalverbrechen, aber so geringere Vergehen wo maximal 1-5 Jahre Haft angedrohnt sind, weil je länger das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren dauert umso mehr muß sich dieses strafmildernd auf den Angeklagten auswirken. Das Gericht geht dabei meist von der Überlegung aus, dass so ein langes Ermittlungsverfahren und die damit verbundene Ungewißheit für den Angeklagten sich ebenso mildernd auswirken muß wie der eigentliche Sinn von Strafe. Bei einem Angeklagten, der sich wegen des zwischenzeitlichen Zeitablaufs nicht mehr richtig an jedes Detail erinnern und deshalb auch keine optimale Verteidigung möglich ist wird es daher meist einen "Strafnachlaß" geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Oft genug wird lange verdeckt ermittelt. Da wird der Verdächtige nicht belastet.

Nein. Ein guter Beweis dafür, dass es nicht so ist, ist der NSU-Prozess.

Nein, falsch.