Smartphone richtig steuerlich absetzen?

3 Antworten

Das fragst du am besten deinen Steuerberater*in - kein Witz. Grundsätzlich sind Steuerfragen ähnlich wie Rechtsfragen Fachleuten vorbehalten.

"Absetzen" ist auch nicht das richtige Wort, das verwenden nur Angestellte.

Als Selbständiger hast du Betriebsausgaben. Als Betriebsausgaben kommen nur Ausgaben mit einer ordentlichen Rechnung in Betracht (recherchiere mal die Merkmale).

Wenn du von Apple also eine ordentliche Rechnung (nach den dt. Steuergesetze) bekommen würdest, wäre das möglich.

Ich würde daher die 2. Lösung bevorzugen. Da bekommst du wahrscheinlich jeden Monat (oder so) eine Rechnung. Kenne Vodafone nicht aus Kundensicht, daher ist das eine Vermutung. Da V. aber ein dt. Unternehmen ist und den gleichen Gesetzen unterliegt, werden zumindest die dt. Steuergesetze erfüllt.

Falls noch nicht passiert: hab ein eigenes Girokonto für deine Selbständigkeit. das macht die Buchhaltung deutlich einfacher.

Der richtige Weg ist der den du gehst. In beiden Fällen kannst du Kosten für das Handy geltend machen.

Nr-1 wäre recht einfach zu handhaben da du das Handy aktivierst und abschreibst. dafür hast du deine Rechnung. Mobilfunk in die laufenden Kosten

Nr-2 wäre insweit komplexer da du nur xxx € für das Handy zahlst aber deine Grundgebühr streng genommen auch eine Ratenzahlung fürs Handy enthält entsprechend zahlst du xxx € + 24x xx€ .. macht es etwas blöd. In der Praxis wirds sicher oft genug untern Tisch fallen gelassen...

Am Ende ist wichtig das die Rechnung richtig ausgestellt ist. Beratungsgespräch beim Profi ist sicher gut investiertes Geld. zum einen dürfen sie echt beraten zum anderen gibts gneug fallen in die man tappen kann die mitunter sehr teuer werden können.

zu 1

Wenn Du das Smartphone kaufst, dann mußt Du es über 3 Jahre abschreiben, wenn es netto über 800 € liegt. Die Ratenzahlung spielt bei der Beurteilung keine Rolle.

zu 2

Wenn das Smartphone im Vertrag inklusive ist, dann kannst die monatliche Rechnung in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen.

Am Jahresende solltest Du einen Privatanteil dann wieder gewinnerhöhend berücksichtigen (20% - 25% sollte angesetzt werden).

DerSchopenhauer  14.11.2019, 21:45

Der Mac müsste mit dem jetzigen Wert eingelegt werden (Schätzung) und abgeschrieben werden; da die reguläre Abschreibungsdauer 3 jahre ist und der Werteverfall von Notebooks/Computern enorm ist, dürfte nur noch ein geringer Wert übrig sein - wenn er älter als 3 Jahre ist, kannst Du ggf. 50 € - 100 € ansetzen - das kann als GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut) dann sofort abgeschrieben werden.