Abschreibung als Kleinunternehmer?
Hi, ich habe einmal eine Frage zum Thema "Abschreibung" für Kleinunternehmer bei der Steuererklärung (für 2019).
Sagen wir einmal ich hätte über das Jahr 2018 genau 3000€ als (nebenberuflicher) Kleinunternehmer (ohne MwSt. Ausweisung) eingenommen. Im gleichen Jahr habe ich zudem einen Monitor (400€) und ein Notebook (über 1800€) gekauft.
Einnahmen: 3000€ netto
Ausgaben: 2200€ brutto
Frage 1:
Seit dem 01.01.2018 können GWG bis 800€ netto direkt abgeschrieben werden. Somit könnte ich den Monitor (400€ brutto) direkt abschreiben und das Notebook zu 1/5, also 360€ brutto (da alles über 1000€ netto über 5 Jahre abgeschrieben werden muss - richtig?).
Ergibt eine Gesamtabschreibung für 2018 von: 760€ brutto
Kann ich eigentlich nur den Netto-Betrag abschreiben oder eben auch brutto?
Frage 2:
Kann ich nun einfach in meiner "Anlage S" die Summe 760€ (oder eben den Netto-Betrag) von meinen Einnahmen abziehen und müsste somit nur 2240€ (3000€ - 760€) als Gesamteinnahmen versteuern?
Frage 3:
Gilt der Wert von 800€ bzw. max. 1000€ GWG pro Ware/Gegenstand oder ist das die maximale Gesamtsumme aller Waren/Gegenstände, die ich abschreiben kann? Anders gefragt, könnte ich (nur fiktiv) 10 Monitore a 400€ direkt abschreiben oder gehen nur zwei, da ich sonst über die 800€ komme?
Hoffe, man versteht was ich meine. Würde mich über kompetente Hilfe freuen ...
3 Antworten
Hallo Snatch2012,
den Monitor kannst du geltend machen indem du Notbook und Monitor zusammen zählst bei Kleinunternehmer butto Summe. Es gibt im Internet eine Tabelle AfA und in dieser Tabelle stehen für alle Wirtschaftsgüter die Jahre der Abschreibung.
Aber eins ist mir noch unklar auf welchem Gebiet ist dein Kleinunternehmen. Wenn es in der It-Branche ist dann können PC innerhalb von 3 Jahren abgeschrieben werden, auf Grund der schnell lebigen Technik.
Hi, danke für die Hilfe ...
Richtig, ich bin im IT-Gewerbe unterwegs. Könnte ich den Monitor also nicht einfach komplett als "Ausgabe" von meinen "Einnahmen" in der EÜR abziehen?
Hallo Snatch2012
Nein, weil der Monitor und der Prozessor eine Einheit bilden, weder kannst du das eine noch das andere seperat benutzen.
- der Monitor ist KEIN GWG, da nicht selbständig nutzbar
- wo steht, dass Anlagevermögen über 1.000 € netto über 5 Jahre abgeschrieben wird?
- Abschreibungen werden von den Anschaffungskosten berechnet. Anschaffungskosten ist bei Unternehmen, die keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen (wollen / können) der Bruttobetrag
- die GWG-Grenze liegt lt. Gesetz bei 800 € netto. somit sind bei Unternehmen ohne Vorsteuerabzug Wirtschaftsgüter bis 951,99 € begünstigt
- die GWG-Grenze zählt pro Anschaffung
wenn die Afa-Tabelle bei über 1000 € nicht mehr greifen soll, weshalb werden dann dort Gebäude / Traktoren usw. ausgewiesen?
Stimmt ;) , das hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Also greift die AfA-Tabelle bei quasi allem über 800€ netto?
ich bin nicht dazu da, für dich Steuerberatung zu betreiben.
Afa-Tabelle lesen, fertig
Niemand zwing dich dazu mir zu antworten ;) - mir geht es ja nicht um eine "Steuerberatung" sondern ums Grundverständnis ... Fragen dazu darf man doch noch stellen, oder? ;)
wenn du meine Antworten nicht verstehst, ist es nicht mein Problem. ich habe alle deine Fragen beantwortet. ich habe fertig
Hi, danke für die Antwort ...