WBS Wenn man nicht mehr berechtigt ist, auszug?

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muss man ausziehen?

Nein - aber man muß dann eine "Fehlbelegerabgabe" bezahlen, was dann im Prinzip auf eine Gesamtsumme hinausläuft, die der ortsüblichen Miete entspricht.

Nein, man muss dann nicht ausziehen. Du brauchst nur beim Einzug die Berechtigung. Wenn du erstmal drinne bist, kannst du auch drinne bleiben, auch wenn du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst.

nein, dann zahlst du fehlbelegungsabgabe

dadurch wird die wohnung meist teurer als normale