WBS Wenn man nicht mehr berechtigt ist, auszug?
Wenn man in eine Wohnung mit WBS gezogen ist, aber irgendwann der Anspruch weg ist, muss man ausziehen?
3 Antworten
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muss man ausziehen?
Nein - aber man muß dann eine "Fehlbelegerabgabe" bezahlen, was dann im Prinzip auf eine Gesamtsumme hinausläuft, die der ortsüblichen Miete entspricht.
Nein, man muss dann nicht ausziehen. Du brauchst nur beim Einzug die Berechtigung. Wenn du erstmal drinne bist, kannst du auch drinne bleiben, auch wenn du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst.
nein, dann zahlst du fehlbelegungsabgabe
dadurch wird die wohnung meist teurer als normale