Bei Auszug aus Mietwohnung Geld von Nachmieter verlangen?

13 Antworten

Grundsaetzlich entscheidet nicht der Mieter sondern der Vermieter darueber, mit wem oder ob ueberhaupt er einen neuen Mietvertrag schliesst. Der Mieter kann dann zwar versuchen, dem neuen Mieter seine Tueren, den Kuehlschrank oder was auch immer zu verkaufen. Darauf braucht sich der neue Mieter aber natuerlich nicht einzulassen. Dann steht es dem Mieter frei, die Teile auszubauen und die urspruenglich vorhanden gewesenen wieder einzubauen oder diese kostenlos in der Wohnung zu lassen (sofern der Vermieter damit einverstanden ist und nicht den Rueckbau verlangt).

kannst du versuchen, darfst aber nicht darauf vertrauen dass das der Nachmieter übernehmen MUSS.

Bei Auszug hast du den Urzustand herzustellen, auf deine Kosten. Dem Vermieter ist das egal, du kannst auch alles lassen, ohne etwas dafür zu bekommen.

Du hast hoffentlich (Duschtür und Schallschutztür) das was vorher verbaut war aufgehoben und kannst diese wieder einbauen.

Nein, kann er nicht verlangen. Du hast Glück, wenn der Vermieter keinen Rückbau in den alten Zustand verlangt, wenn er den nicht vorher erlaubt hat.

Woher ich das weiß:Hobby
NewYearSameTime 
Fragesteller
 25.05.2021, 16:04

Um die Frage ob der Umbau vorher genehmigt wurde geht es nicht. Davon kann man ausgehen. Andernfalls würde meine Frage keinen Sinn ergeben.

Bei Auszug aus Mietwohnung Geld von Nachmieter verlangen?

Verlangen kann man nichts. Man kann das wohl probieren, aber es gelingt heutzutage nur noch sehr selten. Sogenannten "Abstand" zahlen eigentlich nur noch Nachmieter, die keine Ahnung haben. Sinn ergibt das eigentlich nur für Dinge, die der Vormieter auch lässig ausbauen und mitnehmen könnte, aber zugunsten beider Beteiligten da lässt und dafür etwas Geld gemessen am Gebrauchswert bekommt.

Ich sehe da keine Chance, dass du Geld bekommst. Du wirst ausziehen müssen und fertig. Die Wohnung wird vom Vermieter als besenrein abgenommen, eventuelle Schäden von der Kaution abgezogen und du bist raus. Dann kommt irgendwann der neue Mieter, den du heutzutage aus Datenschutzgründen meistens gar nicht kennst und der zieht ein.

Nein, du hast keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ein Nachmieter das übernimmt.

Rechtlich musst du die Wohnung so wieder übergeben, wie du sie erhalten hast und alle eigenen Einbauten sind zu entfernen, sofern der Vermieter den Verbleib nicht duldet.

Dafür noch Geld zu bekommen, ist nur ein netter Nebeneffekt wenn die Nachmieter es übernehmen wollen.

In meiner Wohnung war z.B. die Küche drinnen, die Vormieterin hätte sich sehr gefreut wenn man sie übernimmt, habe ich dann auch da der Preis fair war und ich mir den Einbau einer neuen spare (inkl. alles hoch schleppen), ich hätte es aber auch ablehnen können und dann hätte sie sie vor Übergabe entfernen müssen. Hätte mir die Küche oder der dafür verlangte Preis mir nicht gefallen, hätte ich auch nein gesagt, so war es aber für beide Seiten ein positiver Ausgang.

Wenn ihr daher einen Nachmieter findet der die Umbauten übernimmt (immerhin muss er sie dann ja ggf. bei seinem Auszug entfernen und Schäden an den Wänden beseitigen) habt ihr Glück, zahlt er euch dafür auch noch Geld habt ihr noch mehr Glück, aber einen Anspruch darauf habt ihr nicht.

Das sind reine private Nebenabsprachen zum Mietvertrag mit denen der Vermieter nichts zu tun hat.

Den Anspruch hätte nur der Vermieter selbst, wenn er es als Pflichtbedingung mit in den Mietvertrag aufnimmt, das ist vielen Vermietern aber zu blöd, weil sie selber prüfen müssen ob das rechtlich überhaupt zulässig ist und das ganze zusätzlich verwalten müssen.