Anrecht auf abschließbaren Kellerraum?

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Wenn im Mietvertrag ein Dachboden und ein Kellerraum vereinbart ist, muß dies der Vermieter auch zur beides bereit stellen. Ist der Kellerraum dort zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen, dann hast du nur ein Mitnutzungsrecht, aber keinen Anspruch auf einen eigenen, abschließbaren Raum.

Ein Kellerraum ist nichts, was standardmäßig zu jeder Wohnung gehören muss. Gemeinschaftskeller und Dachboden sind zwar vertraglich vereinbart, aber der (alte) Vermieter hätte die Wohnung auch ohne Beides vermieten können.

Nein, Sie haben keinen Anspruch darauf, da auch bislang ein solcher abschließbarer Raum für sie alleine weder vorhanden noch mietvertaglich zugesichert war!

Wenn im Mietvertrag ein Kellerraum angegeben ist, muss es nicht noch seperat aufgeführt werden, dass der Keller abschliessbar ist. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Es ist nicht zumutbar das man sich einen Kellerraum, wo eventuell wertvolle gegenstände aufbewart werden, mit einem anderen Bewohner teilt. Das wäre ja dann auch garnicht von der Versicherung abgedeckt, wenn du einer Versicherung hast die Diebstahl abdeckt. Ich würde einfach mal mit der Hausverwaltung reden. Da lässt sich sicher eine lösung finden.

Wow, das geht ja schnell hier!

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Der Einzug der neuen Mieter bedetet ja nicht, dass das automatisch Probleme geben wird! Ich hätte mich nur sicherer gefühlt, wenn die sachen eingeschlossen wären. Im Zweifel werde ich wohl die wertvolleren Dinge auf den Spreicher schleppen müssen.

Mit der Hilfe des Vermieters kann ich leider gar nicht rechnen, denn der ist mehr an der Miete als an den Wünschen der Mieter interessiert. Aber das soll hier nicht das Thema sein.

Ihr habt mir aber schonmal weiter geholfen.

Vielen Dank nochmal...!

Da im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, habt ihr keinen Anspruch auf einen separaten, abschließbaren Kellerraum. In Absprache mit dem Vermieter und den neuen Nachbarn sollte aber einer für jede Mietpartei einzurichten sein.