Kellerraum Mehrfamilienhaus als Büro nutzen? Erlaubt?

8 Antworten

Wichtig ist, dass im Mietvertrag keine Bestimmte Nutzung des Kellers vorgegeben ist.

Grauzone, aber normalerweise kein Problem. Es ist ein Arbeitszimmer, kein Geschäftsraum. Der Kellerraum wird so sein, dass man von aussen nicht sieht, was innen los ist. Was man im Kellerraum lagert, ist keine Frage, solange es sich nicht um Gefahrstoffe handelt oder anderes Zeugs, was da nicht rein gehört. (Z. B. könnte es Probleme geben, wenn man Tiere darin hält.) Aber für normalen Hausrat, wozu ich eine Arbeitszimmereinrichtung zählen würde und die ganzen Kleinigkeiten, die man da braucht, gibt es sicher keine Beschränkung. Wenn nun deren Anordnung auch noch ergibt, dass man sich hinsetzen und mit den Teilen arbeiten kann, ist auch das kein Problem. Es wird wohl kaum einen in seinem Nachbarkeller stören. Wenn aber ein Gewerbe von dort aus betrieben wird, das z. B. mit gelegentlichem Publikumsverkehr verbunden ist (z. B. Versicherungsagentur), sieht es anders aus.

Ein Kellerraum ist ein Kellerraum und nicht für einen andere Nutzung vorgesehen. Gehen allerdings keinerlei Belästigungen davon aus, sollte dem nichts im Wege stehen. Zu bedenken wäre allerdings die allgegenwärtige Feuchtigkeit in Kellerräumen. Eine gewerbliche oder teilgewerbliche Nutzung ist für mich nicht erkennbar. Gleichzusetzen wäre es mit einer eingerichteten Werkstatt im Keller, auch hier muss nichts genehmigt werden, sofern keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. MfG

Na klar - ihr habt den Kellerraum mitgemietet und da bleibt es euch überlassen, wie ihr den nutzt.

ein kellerraum ist kein wohnraum.

von daher vermieter fragen.

vorallem ist es euer risiko, wenn es es einen wasserschaden gibt und die möbel und ähnliches kapuuttgeht