Zahlung meiner Miete mit schuldbefreiender Wirkung

2 Antworten

Du kannst Deinen Vermieter nicht zwingen sich Dir vorzustellen. Du kannst ihn nur bitten. Du hast kein Recht auf "Answesenheit" des Vermieters.

Thema Keller: hier hast Du nur ein Anrecht auf das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Steht dort, dass Dir ein Keller zusteht, so ist das auch. Das Schloss musst Du selbst besorgen. Steht im Mietvertrag nichts von einem Keller, hast Du Pech gehabt.

Wende Dich doch mal an einen Mieterverein oder an einen Anwalt, die können Dir bestimmt weiter helfen.

Da solltest du mit einem Anwalt reden der sich da auskennt.