Darf der Vermieter die Wäschespinne im Garten einfach wegnehmen?

8 Antworten

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Wäschespinne ist Bestandteil des Mietvertrages. Formulierung: -folgende gemeinschaftliche Einrichtungen, Räume und Flächen ausserhalb der Wohnung können vom Mieter mitbenutzt werden: Garten, Wäschespinne, Waschmaschinenraum.

Die Wäschespinne ist Teil des Mietvertages und daher ist der Vernieter verpflichtet für Ersatz zu sorgen.

(Frist 2 Wochen) hat er geantwortet: - die ist kaputt, neue kommt nicht. Hat er Recht? Was kann man tuhn?

Er hat nicht Recht, folgendes sollten Sie machen:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Hallo johnnymcmuff, Danke dir für deine Meinung, man merkt sofort das dahinter fachliche Kenntnis und Kompetenz steht! Das ist die beste und konkretteste Meinung und Anweisung zur Selbstverteidigung. Nochmals herzlichen Dank!

@vilstal

Gern geschehen.

Da im MV die Nutzung der Wäschespinne vereinbart ist, muss diese bei Defekt auf Kosten des Vermieters erneuert werden. Er hat das zu gewährleisten. Auch wenn hier nix extra den Mietern berechnet wird. Das gilt genauso für einen Fahrradkeller, Trockenraum, Keller etc. Entzieht er dem Mieter die Nutzung, darf der die Miete mindern. Drei % sind angesagt.

Genau, das würde ich zusammen mit den anderen Mietern Das wird dem Vermieter richtig weh tun- Vor allem habt ihr dadurch Euer vermeintliches Recht durchgesetzt.

Die Wäschespinne habt ihr dann wieder, aber vermutlich auch eine Mieterhöhung vor er Nase, die die 3 % bei weitem übersteigt.

@bwhoch2

Das ist kein vermeintliches Recht, es ist absolutes Recht. Solltest dir mal die Rechtsprechung dazu anschauen wie auch die Literatur. Außerdem: Warum bist du ein Dauer-Pessimist?

Hallo Albatros, auf deinen Ratschlag habe ich gewartet, herzlichen Dank!! Deine konkrette, Rechtskräftige Kommentare und Ratschläge sind Gold wert! Erst nach dem ich deine Kommentare gelesen habe, bin ich hier Mietglied geworden. Die Menschen wissen nicht, dass die hier einen Menschen haben der für die Gerechtigkeit ist, egal ob Mieter oder Vermieter. Mir geht es um die Gerechtigkeit. Danke dir, dass du mir deine Meinung gesagt hast.

@vilstal

Gerne, auch wieder, danke.

Ist das eigentlich schon sowas wie eine Zusage, dass die Wäschespinne da sein muss?

Es geht doch erstmal nur darum, dass du sie nutzen darfst.

Und die Antwort vom Vermieter ist auch toll. Das ist doch keine Begründung.

Nachdem der Verwalter die Kosten der Wäschespinne den Mietern erstatten müsste,

Wie jetzt? Haben die Mieter die Wäschespinne gekauft? Oder wieso sollte der Verwalter die Kosten ersetzen müssen? Kannst du das bitte mal genauer erklären?

Die Wäschespinne hat der Verwalter gekauft und die Kosten auf die Mieter als Nebenkosten umgelegt. Nach dem Mietrecht darf er die Kosten nicht auf die Mieter umlegen.

@vilstal

Und nun widerruft er im Auftrag des Vermieters die geduldete Trocknung im Garten unter Erstattung der Anschaffungskosten der Wäschespinne. Alles einwandfrei.

@imager761

Meinst du darf er dann auch die Nutzung des Waschmaschinenraums untersagen? Glaube ich nicht.

@imager761

Es ist keine geduldete Nutzung sondern eine vertraglich zugesicherte Nutzung.

@vilstal

Wenn diese Nutzung vereinbart ist (lt. MV) und der V. entzieht die Nutzung ist das ein Mangel der zur Mietminderung berechtigt.

Hat er Recht?

Ja :-)

Wäschespinne ist Bestandteil des Mietvertrages.

Nein, ist sie nicht.

folgende gemeinschaftliche Einrichtungen, Räume und Flächen ausserhalb der Wohnung können vom Mieter * mitbenutzt* werden: Garten, Wäschespinne, Waschmaschinenraum.

... stellt vielmehr eine widerrufliche Duldung der Nutzung da, die jederzeit widerrufen werden durfte :-)

G imager761

Ja, denke ich auch, aber dann sieht es so aus das er den Waschmaschinenraum auch entziehen könnte?