gemeinsames Sorgerecht verhindern

9 Antworten

von solchen Männern gibt es so einige. Meist sind dies gestörte Narzisten. Mit der neuen Sorgerechtsänderung ist es fast sicher, daß Väter das Sorgerecht bekommen, außer.... ja, vielleicht ist dies hier der Fall. Der Verein Muetterlobby e.V. hat eine Internetforum und Selbsthilfegruppen, die Frauen in insbesondere Umgangsrechts-, Sorgerechtsstreitigkeiten unterstützen. Hier sind viele Mütter organisiert, die genau solche Probleme mit Vätern haben, die Du schilderst. Es gibt noch den Verein Re empowerment, der auch über eine Internetplattform verfügt. Hier geht es auch um die Beratung von Müttern bei Gewalt etc. von narzistischen Vätern, Ehemännern.

Beweise sammeln,dass er als Vater nicht gut tauglich ist...

mobbermobber  25.11.2012, 06:38

...kennt sich aus

Alles (genauso, wie du das hier geschrieben hast), dem Jugendamt mitteilen. Das hat sie wahrscheinlich schon getan. Zukünftig alles mit Datum und Ort dokumentieren. Und natürlich sich selber nichts zu Schulden kommen lassen. Die Kinder vorsorglich betreuen.

Mit ihrem Anwalt reden und alle Fakten auf den Tisch legen ! Der kann da helfen

Sie kann dem Gericht Zeugen benennen, die diese Geschichten bestätigen können. Dann sollte es eigentlich nix werden mit dem Sorgerecht. Denn wenn das so stimmt, wäre die gemeinsamen Ausübung des Sorgerechts wohl kaum möglich.

Der Umstand, daß er keinen Unterhalt gezahlt hat und das Kind öfter mal bei seiner Mutter war spielt allerdings keine Rolle.

arina2008 
Fragesteller
 25.11.2012, 23:34

Also könnte sie mich als Zeugen benennen? Kann vor Gericht auch Videomaterial verwendet werden oder Fotos? Meine Freundin hat ihren Sohn fotografiert, auf dem Foto sind die roten Handabdrücke zu sehen. Und ihr Ex hat sich selbst gefilmt als er dem Kleinen Bier zu trinken gegeben hat. Ich weiß aber nicht ob dieses Material vor Gericht verwendet werden darf.

skyfly71  26.11.2012, 08:08
@arina2008

Ja, natürlich darf das bei Gericht als Beweismittel verwertet werden. Und sie kann Dich als Zeugen benennen, ja.