Gemeinsames Konto einseitig auflösen?

7 Antworten

Das hat nichts mit "dem Bundesbankgesetz" zu tun. Es handelt sich um einen normalen Vertrag, den ihr beide zusammen mit der Bank abgeschlossen habt und den ihr also auch nur beide zusammen wieder kündigen könnt. Das gilt z.B. auch für gemeinschaftliche Mietverträge etc.

Ein Gemeinschaftskonto können ausschließlich beide Kontoinhaber gemeinsam auflösen, da sie beide den Vertrag geschlossen haben, so ist das bei allen gemeinschaftlichen Verträgen. Die Konsequenzen muss man sich vorher überlegen.

Nutzt ein Kontoinhaben das Konto widerrechtlich, so bleibt einem nur die Zahlungsumleitung und ggf. ein juristisches Vorgehen.

Für Schulden im Rahmen des Dispos sind und bleiben immer beide Kontoinhaber haftbar bis das Konto von beiden Kontoinhabern zusammen aufgelöst und ausgeglichen wurde.

Es handelt sich nicht, wie Du in einem Kommentar geschrieben hast, "um eine dicke, fette Einladung für Betrüger", sondern in den Bedingungen für ein Gemeinschaftskonto steht genau, was dies bedeutet und jeder sollte wissen, was er unterschrieben hat.

Nutzt einer von beiden das Konto widerrechtlich, hat man selbstverständlich Ansprüche gegen den anderen, die man zivilrechtlich geltend machen kann, damit hat die Bank aber nichts zu tun. Dass eine "betrügerische Absicht angedeutet wurde", bedeutet rechtlich gar nichts, reden kann man viel.

Du solltest trotzdem die Bank über Eure Trennung und die Andeutungen Deines/-er Ex informieren, vielleicht streicht sie wenigstens den Dispo von sich aus, dazu hat sie das Recht und Du solltest, wie Du geschrieben hast, auf jeden Fall schnellstmöglich einen Anwalt zu Rate ziehen.

Hier mal ein Auszug:

Falls ein Ehegatte oder Partner sich weigert, das Paarkonto aufzulösen, bleibt oftmals nur die umständliche Methode, eine Zahlungsumleitung zu veranlassen. Diese Umleitung verhindert den weiteren unerwünschten Zugriff auf Gelder, die sich auf dem Bankkonto befinden. Die beste Methode ist es, ein eigenes Bankkonto zu eröffnen und die Änderungen der Kontoverbindung unverzüglich bei Behörden oder dem Arbeitgeber bekannt zu geben. Falls der Partner jedoch Übles im Sinn hat und den Dispo des Kontos bis zum Anschlag ausreizt, hast du die Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen.

Hallo konzrofl,

Gemeinschaftkonten sind schwierig.

Wahrscheinlich ist es ein Und-Konto. Dann ist jeder Kontoinhaber befugt, über das Konto zu verfügen. Anders wäre es beim Oder-Konto: Hier können beide nur gemeinsam verfügen. Lies also mal im Kontoeröffnungsantrag nach, was vereinbart ist.

Ansonsten kündige das Konto bei der Bank. Gehe möglichst persönlich dort vorbei und sprich dein Problem an. Manche Banken sehen das sehr praktikabel. Versuche, eine Sperre zu erreichen. Vor allem könnte die Bank eine bislang geduldete Überziehung verweigern. Ist dein Ex in finanziellen Schwierigkeiten, kann die Bank mit Blick auf die verschlechterte Vermögenssituation laut ihren AGB auch den Dispo kündigen.

Eröffne dir ein eigenes Konto. Wickele dort deinen Zahlungsverkehr ab.

Näheres liest du hier:

https://www.trennung.de/schulden-und-schuldenausgleich-bei-scheidung.html#wie-ist-das-mit-dem-gemeinsamen-girokonto

Grüße

iurFriend AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Zappzappzapp  31.03.2019, 14:02

Weitgehend richtig, Du hast aber leider die Kontenarten verwechselt.

Bei einem Und-Konto können beide nur gemeinsam verfügen und bei einem Oder-Konto jeder einzeln.

Und leider (in diesem Fall) kann man nur gemeinsam kündigen oder eine Sperre einrichten, egal um welche Kontoart es sich handelt.

Mit der Bank zu sprechen könnte allerdings wirklich helfen, weil das der Vertragspartner ist, der wie Du richtig schreibst, bei wesentlicher Veränderung der Voraussetzungen den Dispo oder direkt das ganze Konto kündigen dürfte.

iurFRIEND  31.03.2019, 15:20
@Zappzappzapp

Du hast natürlich Recht. Und-Konto: Gemeinsam, Oder-Konto: jeder allein.

Wenn ihr es gemeinsam eröffnet habt, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen.a

allerdings kannst du schriftlich hinterlegen, dass das Konto nicht ins Minus gehen darf...

konzrofl 
Fragesteller
 30.03.2019, 23:05

Kann dieser Dispo dann nicht von dem anderen trotzdem wieder eingerichtet werden? Egal, was ich da schriftlich hinterlege?

Idris164  30.03.2019, 23:06
@konzrofl

Das Konto gehört euch gemeinsam... also kannst du auch schreiben, dass du für Überziehungen nicht aufkommen wirst

konzrofl 
Fragesteller
 30.03.2019, 23:08
@Idris164

Die Rede ist nicht von mir oder einer Person in meinem Umfeld ;-)
Wenn das wirklich so ist, verstehe ich nicht, wieso man das konto dann nicht auflösen kann oder sich zumindest rausziehen kann. Das wäre im Endeffekt das Gleiche....

Idris164  30.03.2019, 23:10
@konzrofl

Ist doch egal ob es um dich oder einen anderen geht 🙄

MAN kann das Konto nur gemeinsam kündigen. Aber MAN kann eben schreiben dass MAN für überziehungen nicht aufkommt

konzrofl 
Fragesteller
 30.03.2019, 23:11
@Idris164

Nein, ist eben nicht egal. Danke.

Idris164  30.03.2019, 23:12
@konzrofl

Der Sachverhalt ist doch der gleiche

konzrofl 
Fragesteller
 30.03.2019, 23:13
@Idris164

Ist gut. Danke.

Zappzappzapp  31.03.2019, 05:45
@konzrofl

Wenn der Dispo, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr besteht, kann auch nicht einer allein diesen wieder neu beantragen.

Zappzappzapp  31.03.2019, 05:43

Man kann auch nichts "einseitig hinterlegen". Bei einem Gemeinschaftskonto geht grundsätzlich alles nur gemeinsam, auch einen Dispo zu kündigen. Man könnte allerdings die Bank über die Situation informieren, dann wird die Bank ggf. von sich aus den Dispo streichen. Die ist dazu berechtigt.

Nachdem ich das hier alles verfolgt habe, würde ich Kontoinhaber 1 empfehlen, selbst Geld abzuheben, bis das Dispo ausgereizt ist, und auf ein anderes Konto einzuzahlen.

Dann wird Kontoinhaber 2 wohl nichts mehr gegen eine Kündigung des Gemeinschaftskontos einzuwenden haben.

Zappzappzapp  31.03.2019, 13:33

Sehr gut!

5Leonarda  31.03.2019, 13:35
@Zappzappzapp

Werde morgen mal mit meiner Bank telefonieren, um mehr zu wissen. Ich selbst würde mich NIE auf ein Gemeinschaftskonto einlassen

Zappzappzapp  31.03.2019, 13:38
@5Leonarda

Naja, es gibt auch gute Gründe für ein Gemeinschaftskonto, z.B. für gemeinsame Ausgaben. Man kann es ja auf Guthabenbasis führen und jeder hat zusätzlich sein Einzelkonto mit eigenem Dispo.

5Leonarda  31.03.2019, 13:43
@Zappzappzapp

Ok, dann würde ich ein Konto wählen, dass nur für gemeinsame Ausgaben, Miete etc. bestimmt ist, ohne Dispo.Oder ich würde bei gemeinsamen Ausgaben das Geld jeden Monat in bar gegen Quittung übergeben.

Zappzappzapp  31.03.2019, 13:54
@5Leonarda
Oder ich würde bei gemeinsamen Ausgaben das Geld jeden Monat in bar gegen Quittung übergeben.

Das käme sicher nicht so gut an, man muss die Vorsicht ja nicht ganz so deutlich zeigen. Wenn kein Gemeinschaftskonto, dann lieber die anteiligen Gemeinschaftskosten einfach demjenigen der zahlt überweisen, das ist dann (Verwendungszweck) auch ein Nachweis.

5Leonarda  31.03.2019, 14:00
@Zappzappzapp
Oder ich würde bei gemeinsamen Ausgaben das Geld jeden Monat in bar gegen Quittung übergeben.

Das käme sicher nicht so gut an.....

Warum sollte es nicht gut ankommen, wenn Zahlungsangelegenheiten ganz korrekt abgewickelt werden?

Zappzappzapp  31.03.2019, 14:09
@5Leonarda

Habe ich ja geschrieben, einige Menschen (auch ehrliche) sind eben empfindlich, wenn Vorsicht zu deutlich gezeigt wird, gerade wenn aktuell kein Anlass zu bestehen scheint. Ich persönlich könnte damit umgehen.

Für manchen ist schwer zu verstehen, dass es auch mal andere Zeiten geben kann. Deshalb ist die andere Lösung psychologisch einfach besser.

konzrofl 
Fragesteller
 04.05.2019, 01:11

Dadurch entstehen Dispozinsen die dann wieder geltend gemacht werden können. Man sollte das schon erwachsen regeln. Vermutlich geht das am besten über einen Anwalt... Rechtsschutz....