Wie kann man verliehenes Geld einfordern, wenn man nichts schriftlich hat?

6 Antworten

Wenn noch nicht mal Zeugen vorhanden sind, würde ich sagen: Schlechte Karten.
Ich denke, es wäre gut ihn direkt zu sprechen - nicht per Telefon. Er muss Dir in die Augen sehen, dann ist es deutlich schwieriger, Dich anzulügen oder Dich zu betrügen, als wenn Du mit ihm telefonierst. Zudem kann man ein Telefonat mit einem Tastendruck beenden.
Vielleicht kannst Du ihn treffen, eine schriftliche Bestätigung in der Tasche haben, die er "nur noch" unterschreiben muss.
Dann zunächst ihn darauf ansprechen. Wenn er zugibt, Schulden bei Dir zu haben, soll er Dir sofort wenigstens einen Teil geben (was Du hast hast Du). Für das was er schuldig bleibt kannst Du ggf. Deine vorbereitete Bestätigung unterschreiben lassen. (Situation musst Du natürlich einschätzen und entsprechend agieren)
Gut ist vielleicht, wenn noch jemand dabei ist.
Insgesamt halte ich es aber für relativ aussichtslos - erzwingen wirst Du es kaum können, aber vielleicht springt sein Gewissen an.
Ich wünsche Dir viel Erfolg
Gruß wiele

Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und Kosten sparende Alternative, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht. Praktisch finden Mahnverfahren deshalb sehr häufig statt (vier von fünf Anspruchsdurchsetzungen werden mit einem Mahnverfahren eingeleitet).

Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht nach lediglich formeller Prüfung einen Mahnbescheid. Legt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kann der Gläubiger Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Verteidigt sich der Schuldner während des Mahnverfahrens, gelangt das Verfahren vor das Prozessgericht, wo dann ein normales Erkenntnisverfahren abläuft. (Beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid geschieht dies nur auf einen Antrag des Gläubigers oder Schuldners, beim Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wird die Sache von Amts wegen an das Prozessgericht abgegeben.)

Ziel des Verfahrens ist zunächst, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

wahrscheinlich wirst du dein geld nie wieder sehen. wenn du nichts schriftlich hast, hast du vielleicht zeugen? wird sonst schwer nachzuweisen, dass du ihn geld geliehen hast. viel glück trotzdem

Ohne einen Beleg in Händen zu haben, wirst du deinen Anspruch nicht durch-setzen könne. Erstens steht Aussage gegen Aussage, andererseits könnte ja auch jemand behaupten, einen größeren Betrag Dritten überlassen zu haben. Selbstverständlich handelt es sich hier um eine persönliche Meinungsäuße-rung.

Du hast noch ein Chance. Ihm irgendwo in der Öffentlichkeit abpassen (Kneipe, Kaffee, U-Bahn, Strassenbahn.) Ihm so laut das Geld einzufordern, dass alle rundum die Szene hören können und er bloss gestllt wird, sodass er unter dem öffentlichen Druck mit der Knete oder min. einem Teil davon herausrückt.

In der Öffentlichkeit einen erwachsenen Mann stillen??? - nee, nee ;-)