Geliehenes Geld ( 8.000 € ) anfordern , nach 10 Jahren verjährt?

4 Antworten

Wenn sie eine schriftliche Bestätigung hat würde ich das Geld zurück fordern! 8000€ ist viel Geld

Geldschulden verjähren nicht

mepeisen  04.05.2015, 15:59

Wo hast du denn diesen Quatsch aufgeschnappt?

Es gibt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). In Verbindung mit § 199 (1) BGB beginnt die Frist am Ende des jahres im dem das Darlehen gezahlt wurde.

Wurde in dem Vertrag auch was genaueres zum Punkt Rückzahlung und Verjährung schriftlich vereinbart? Wenn z. B. das Darlehen am 01.06.2005 gezahlt wurde und vereinbart wurde, dass es bis zum 30.05.2006 zurückgezahlt werden sollte, dann beginnt die Verjährung erst am 01.06.2006. Von da an rechnest du drei Jahre drauf, in denen du das Darlehen rechtlich rückfordern könntest.

In deinem Falle - so sehe ich es - hast du und deine Freundin leider kaum eine Chance das private Darlehen zurückzufordern. Wirklich fundierten Rat kann dir denke ich dazu nur ein Anwalt geben. Aber die Tendenz sieht wohl so aus, dass deine Freundin Pech hat.

mepeisen  04.05.2015, 16:01

Kleine Korrektur: 3 Jahre zum Jahresende. Bei deinem Beispiel mit Rückzahlzeitpunkt 30.5.2006 würde die Verjährung somit ab 1.1.2010 eintreten bzw. letztmaliger Zeitpunkt wäre 31.12.2009.

Ansonsten können nur Hemmungstatbestände o.ä. vorliegen. Beispielsweise wäre wichtig, wann die schriftliche Vereinbarung unterschrieben wurde, denn so ein Schuldeingeständnis lässt die Verjährung von neuem beginnen. Auch wenn Teilzahlungen vor kurzem erfolgt sind, beginnt die Verjährung mit letzter Teilzahlung wieder von Neuem.

P.S.: Man liest oft von einer Sonderregel, dass angemahnte Darlehen erst nach 13 Jahren verjähren bzw. 10 Jahre gehemmt sind. Das gilt aber nur für VERBRAUCHER-Darlehen, also jenen zwischen einem Unternehmen/ einer Bank und einem Verbraucher. Privatdarlehen haben so eine Sonderregel nicht.

Die entscheidende Frage, neben der Verjährung, ist meiner Meinung nach, ob der Leiher davon ausgehen kann und durfte, weil sich der Verleiher scheinbar ja nie gemeldet oder zur Rückzahlung aufgefordert hat, ob der Verleiher das Geld aufgegeben hat. 

Solange mit der Rückzahlung noch nicht begonnen wurde, dieses vielleicht ja auch nicht geregelt wurde, tritt meiner Meinung nach noch keine Verjährung ein, weil diese noch nicht begonnen hat.

Ich persönlich würde den privaten Dahrlehensvertrag einfach fristgerecht schriftlich kündigen. Bitte dabei darauf achten, dass der Zugang der Kündigung rechtswirksam geschieht, also nachweisbar ist! Dann mal abwarten, wie der Leiher reagiert.

mepeisen  04.05.2015, 16:09

Die entscheidende Frage, neben der Verjährung, ist meiner Meinung nach, ob der Leiher davon ausgehen kann und durfte, weil sich der Verleiher scheinbar ja nie gemeldet oder zur Rückzahlung aufgefordert hat, ob der Verleiher das Geld aufgegeben hat. 

Das Stichwort hier wäre Verwirkung. Die Anforderungen hier sind manchmal schwierig und Gerichte widersprechen sich hier auch teilweise in ihrer Rechtsprechung bzw. in den Anforderungen, wann eine Verwirkung eintritt.

Solange mit der Rückzahlung noch nicht begonnen wurde, dieses vielleicht ja auch nicht geregelt wurde, tritt meiner Meinung nach noch keine Verjährung ein, weil diese noch nicht begonnen hat.

Das Problem ist, dass so etwas regelmäßig nur mündlich vereinbart wird. Gerade innerhalb der Familie. Und dann ist der, der etwas für sich günstiges behauptet in der Beweislast. Wie das ausgeht? Tja. Vor Gericht ist man auf hoher See.