Wann verjährt eine Abmahnung? Mietrecht?

1 Antwort

Eine Abmahnung zieht zunächst einmal keine unmittelbaren Rechtsfolgen nach sich. Eine ordentliche Kündigung des Vermieters wegen erheblicher Vertragsverletzungen setzt keine vorhergehende Abmahnung voraus. Jedoch wird die Abmahnung dann wichtig, wenn es weitere Vertragsverletzungen gibt, man also ein durch Abmahnung beanstandetes Fehlverhalten ignoriert und weitere Fehlverhalten begeht. Diese Fehlverhalten verjähren aber nicht, wenn es aber z.B. nur alle paar Jahre einmal zu laut ist wird ein Vermieter da wohl keine Kündigung durchbekommen- hier spielt aber der Einzelfall immer eine große Rolle. Und es ist auch möglich zunächst einmal die Abmahnung zurückzuweisen und eine Gegendarstellung abzugeben- man die Abmahnung somit zurückweist, was in vielen Fällen sinnvoll ist.